Carnet TIR - TIR-Verfahren

Das TIR-Transitverfahren (Transports Internationaux Routiers) bietet die Möglichkeit, unverzollte Waren durch mehrere Staaten zu befördern. Das Verfahren wird vor allem mit osteuropäischen Ländern angewendet, die nicht am gVV angeschlossen sind (z. B. Russland, Weissrussland).

Das TIR-Abkommen gilt für Warentransporte, welche ohne Umlad im selben Strassenfahrzeug oder Transportbehälter erfolgen, davon mindestens einen Teil der Strecke im Strassenverkehr über eine oder mehrere Grenzen.

Sendungen im TIR-Transitverfahren müssen prinzipiell immer unter Zollverschluss befördert werden, d. h. der Lastwagen oder Behälter muss plombiert sein.

Abwicklung des TIR-Transitverfahrens

Das international harmonisierte Zolldokument im TIR-Verfahren ist das Carnet TIR. Das Carnet TIR stellt unter anderem eine finanzielle Sicherheit für die Zahlung der zurückgestellten Zölle und Steuern dar.

Ausgabestellen für die Carnet TIR sind die nationalen Verkehrsverbände.

Der jeweilige nationale Verband der Strassentransporteure gibt das Carnet TIR heraus und übernimmt die Haftung der allfälligen Abgaben.

In der Schweiz werden die Carnet TIR von der ASTAG, dem schweizerischen Nutzfahrzeugverband, ausgestellt. Mehr Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: ASTAG International.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/durchfuhr-durch-die-schweiz/durchfuhrverfahren/carnet-tir_tir-verfahren.html