Mit Passar 1.0 wird der neue Grundprozess im Warenverkehr in den Verkehrsrichtungen Durchfuhr und Ausfuhr eingeführt. Neben dem bekannten Warenprozess kommt neu ein Transportprozess hinzu.
Der neue, einheitliche Grundprozess im Warenverkehr sieht vor, dass eine Warenanmeldung mit einer Transportanmeldung verknüpft (referenziert) werden muss, damit sie aktiviert werden kann. Erst mit der Aktivierung wird die Warenanmeldung rechtsverbindlich.
Die Referenzierung mit einer Transportanmeldung bildet ausserdem die Voraussetzung für eine vollautomatisierte Aktivierung von Warenanmeldungen – und für eine entsprechende Beschleunigung der Grenzprozesse.
Das BAZG empfiehlt den zugelassenen Empfängern und Versendern (ZE/ZV), die Activ App für den Grenzübertritt zu nutzen in Zusammenhang mit folgenden Geschäftsfällen: Eröffnung internationale Durchfuhren am Domizil eines ZV (WP3), Internationale Durchfuhr Bestimmung CH mit Abschluss am Domizil eines ZE (WP7) und Direkte Durchfuhr (WP4).
Am Domizil erfolgt die Aktivierung manuell durch den ZV (WP3) bzw. den ZE (WP7).
Die Activ App kann für die nationale Durchfuhr (WP8) nicht verwendet werden.
Die für den Transport der Ware verantwortliche Person (Transportverantwortliche/r) meldet, mit welchem Transportmittel die Ware über die Grenze befördert werden soll. In der Praxis kann diese Rolle von unterschiedlichen Personen bzw. Organisationen wahrgenommen werden, sofern sie dazu berechtigt sind (z.B. Spedition, Transportfirma, LKW-Chauffeur).
Transportanmeldungen können mit Passar 1.0 über drei digitale Kanäle erfasst und ans BAZG übermittelt werden:
- Activ App: Transportanmeldungen können durch LKW-Chauffeure mittels Smartphone durch Einscannen der MRN-Barcodes auf der Warenanmeldung generiert werden. Die Activ App ist zum aktuellen Zeitpunkt nur im Strassenverkehr für die Verkehrsrichtung Durchfuhr verfügbar.
- Transportcockpit: Transportanmeldungen können über eine kostenlose Web-Anwendung im ePortal erfasst werden. Voraussetzung ist eine Registrierung im ePortal mit der Geschäftspartnerrolle «Fracht» oder «Transport».
- Verzollungssystem (B2B): Transportanmeldungen können wie Warenanmeldungen grundsätzlich auch via Branchensoftware übermittelt werden. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Softwareanbieter.
Die kostenlose Activ App ist sehr einfach in der Bedienung und erfordert keine Registrierung. Sie bietet ausserdem den Vorteil, dass sie gleichzeitig für die Erfassung einer Transportanmeldung und als Signalgeber für die automatisierte Aktivierung an der Grenze eingesetzt werden kann.
- Transportart (z.B. Strassenverkehr)
- Identifikation Transportmittel (z.B. Immatrikulationsland und Kennzeichen LKW)
- Nummer der korrespondierenden Warenanmeldung(en) (MRN oder GDRN)
Sobald die für den Warentransport relevante Warenanmeldung erfasst wurde. Grundsätzlich kann eine Transportanmeldung bis zu 30 Tagen vor dem Transport der Waren über die Schweizer Grenze erfasst werden. Sie muss spätestens vor dem Grenzübertritt vorliegen.
Mit der Einführung von Passar 1.0 braucht es vorerst nur Transportanmeldungen in den Verkehrsrichtungen Durchfuhr (ab 1. Juni 2023) und Ausfuhr (ab 1. Oktober 2023). Jede Durchfuhr- und Ausfuhr-Warenanmeldung muss mit einer Transportanmeldung verknüpft werden. Eine Transportanmeldung kann allerdings auch mehrere Warenanmeldungen enthalten.
Mit Passar 1.0 ist die Erfassung einer Transportanmeldung vorerst noch fakultativ. Sie wird jedoch empfohlen, um die Grenzprozesse zu beschleunigen. Mit Passar 2.0 bzw. mit dem revidierten Zollrecht wird die Transportanmeldung obligatorisch werden.
Das Warenverkehrsystem Passar benötigt eine Transportanmeldung, um eine Warenanmeldung zu aktivieren. Wenn keine Transportanmeldung bei Grenzankunft vorhanden ist, wird sie durch Mitarbeitende des BAZG vor Ort manuell erfasst und anschliessend ebenfalls manuell aktiviert. Dies kann zu Wartezeiten führen, weshalb das BAZG die Erfassung einer Transportanmeldung im Vorfeld empfiehlt.
Wie die Warenanmeldung kann die Transportanmeldung bis zum Grenzübertritt beliebig oft abgeändert oder sogar gelöscht werden. Die Waren- und Transportanmeldungen werden erst mit der Aktivierung rechtsverbindlich.
Die Transportanmeldung muss vorhanden sein, damit eine Warenanmeldung aktiviert werden kann. Die Transportanmeldung alleine reicht aber nicht für die Aktivierung. Passar benötigt ein Signal, dass das Transportmittel mit der entsprechenden Transportanmeldung, welches die Waren mit den entsprechenden Warenanmeldungen, effektiv an die Grenze angekommen ist, um den Aktivierungsvorgang auszulösen. Dieses Signal kann automatisiert (z.B. Activ App mit Geofencing) oder manuell (z.B. durch Mitarbeitende des BAZG am Grenzübergang) übermittelt werden.
- Bahnverkehr: Mit Passar 1.0 kann noch keine Transportanmeldung eingereicht werden. Diese wird immer durch den Schweizer Zoll erstellt.
- Schiffsverkehr: Mit Passar 1.0 kann noch keine Transportanmeldung eingereicht werden. Diese wird immer durch den Schweizer Zoll erstellt.
- Luftverkehr: Es besteht die Möglichkeit, eine Transportanmeldung über das Transport-Cockpit einzureichen. Die Aktivierung erfolgt manuell durch den Schweizer Zoll.