In diesem Bereich finden Sie einen Überblick über alle Durchfuhrverfahren: Gemeinsames Versandverfahren (gVV), Nationaler Transit (nTV), und Carnet TIR.
Gemeinsames Versandverfahren (gVV)
Mittels dem gemeinsamen Versandverfahren (gVV) lassen sich unverzollte Waren einfach und kostengünstig durch mehrere Staaten befördern.
Nationaler Transit (nTV)
Wird Ihre Ware zwischen zwei Inlandzollstellen, von einer Grenzzollstelle zu einer Inlandzollstelle oder von einer Inlandzollstelle zu einer Flughafenzollstelle befördert, wird das Verfahren des Nationalen Transit (ntV) angewendet. Zum Beispiel ein Warentransport, der aus Deutschland kommt, aber vom Flughafen Zürich nach Dubai transportiert werden soll.
Carnet TIR
Mit dem TIR-Transitverfahren können Sie unverzollte Waren durch mehrere Staaten befördern. Es kommt bei denjenigen Ländern zur Anwendung, die nicht am gVV angeschlossen sind.