Selbständige Verwaltung der Sicherheiten im gVV

Verfahrensinhaber sind verantwortlich für die Einhaltung des Referenzbetrages und beantragen die Erhöhung der Sicherheitsleistung in eigener Verantwortung. Das BAZG stellt den Unternehmen mit Garanzia ein entsprechendes Monitoring-Tool zur Verfügung.

Die neue selbstständige Garantieverwaltung mit Unterstützung von Garanzia wird per 12.01.2026 in den regulären Betrieb überführt. Bis dahin können sich die Unternehmen bei Fragen an das Debitorenmanagement des BAZG wenden.

Grundsätze

Bei der Garantieverwaltung gelten folgende Grundsätze:

  • Der Verfahrensinhaber ist verantwortlich für die Einhaltung des Referenzbetrags
  • Der Verfahrensinhaber beantragt die Erhöhung der Sicherheitsleistung in eigener Verantwortung
  • Der Verfahrensinhaber muss genügend Zeit für die Anpassung der Sicherheiten einplanen
  • 10% des Warenwerts werden bei der Aktivierung der Warenanmeldung Durchfuhr (WA-D) als Referenzbetrag bei der GRN reserviert. Die Angabe des Referenzbetrages ist vom Anmelder in der WA-D zu machen
  • Ein Versandverfahren kann nur eröffnet werden, wenn der Referenzbetrag gedeckt ist
  • Die Summe der reservierten Referenzbeträge aller offenen Verfahren einer Garantie (GRN) darf den bewilligten Gesamtreferenzbetrag nicht überschreiten

Richtlinie Internationaler Transit (R-14-01) (PDF, 995 kB, 28.02.2025)

Garanzia

Die Anwendung «Garanzia» steht den registrierten Geschäftspartnern im ePortal zur Verfügung und ermöglicht ein aktives Monitoring und eine eigenständige Verwaltung von Garantien bei der Warenbestimmung der internationalen Durchfuhr (gVV).

Anwendung Garanzia

FAQ

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/durchfuhr-durch-die-schweiz/sicherheiten-im-gvv.html