Für zum endgültigen Verbleib in der Schweiz bestimmte Pferde aus Ländern der EU und Norwegen benötigen Sie folgende Dokumente:
Bitte beachten Sie auch die veterinärrechtlichen Einfuhrbedingungen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.
Die Einfuhrabgaben bestehen aus dem Einfuhrzoll und der Mehrwertsteuer (2,6 %). Der Einfuhrzoll wird pro Tier erhoben und beträgt für:
Die Zollkontingentsanteile (3822 Stück) werden nach der Reihenfolge der Annahme der Einfuhrzollanmeldung ("Windhund an der Grenze") zugeteilt.
Die Freigabe der Zollkontingente erfolgt ab dem 01.01.2016 in zwei Tranchen:
1. Tranche: 1. Januar bis 31. Dezember 3000 Tiere
2. Tranche: 1. Oktober bis 31. Dezember 822 Tiere
Den aktuellen Stand der Kontingente können Sie hier überprüfen.
Wird die erste Tranche vor dem 1. Oktober ausgeschöpft, ist die definitive Einfuhrveranlagung von Pferden zum Kontingentszollansatz erst wieder ab dem 1. Oktober möglich. Sind beide Tranchen vor dem 31. Dezember ausgeschöpft, ist die definitive Einfuhrveranlagung von Pferden zum Kontingentszollansatz erst wieder ab dem 1. Januar des Folgejahres möglich.
Haben Sie alle nötigen Informationen gefunden, dann...
- können Sie Ihr Pferd elektronisch mit der passenden Applikation anmelden oder
- durch eine Verzollungsagentur/Speditionsunternehmung anmelden lassen.
Informationen zum Thema vorübergehende Einfuhr, Zollanmeldung für die vorübergehende Verwendung ZAVV und Carnet ATA finden Sie unter Vorübergehende Einfuhr von Pferden.
Bitte beachten Sie auch die veterinärrechtlichen Einfuhrbedingungen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.
Für zum endgültigen Verbleib im Ausland bestimmte Pferde ist beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit eine Zollanmeldung für die Ausfuhr zu beantragen. In der Schweiz sind keine weiteren Formalitäten erforderlich und es werden keine Abgaben erhoben.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Ausfuhr über die Zollbestimmungen des Bestimmungslandes und eines allfälligen Transitlandes zu erkundigen. Diesbezügliche Auskünfte sind direkt bei den betroffenen Zollbehörden einzuholen.
Haben Sie alle nötigen Informationen gefunden, dann...
- können Sie Ihr Pferd elektronisch mit der passenden Applikation anmelden oder
- durch eine Verzollungsagentur/Speditionsunternehmung anmelden lassen.
Informationen zum Thema vorübergehende Ausfuhr, Zollanmeldung für die vorübergehende Verwendung ZAVV und Carnet ATA finden Sie unter Vorübergehende Ausfuhr von Pferden.
Die im Ausland entstandenen Kosten für Ausbildung, Training, Dressur, Decken, tierärztliche Behandlung etc. sind mehrwertsteuerpflichtig. Sie müssen diese Kosten bei der Wiedereinfuhr in die Schweiz anmelden. Weitere Informationen finden Sie unter Mehrwertsteuer.