Jagd - geschützte Tiere und Tierprodukte
Die Bewilligungspflicht und die grenztierärztliche Untersuchung bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr richten sich nach der Artenschutzverordnung. Diese Verordnung schützt bestimmte Säugetiere und Vogelarten, d.h.
- lebende und tote Tiere
- Körperteile und Erzeugnisse dieser Tiere.
Die Bewilligungsstelle ist das
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern
Tel. 0041 58 463 30 33
Fischerei
Einfuhr: Sie können mit einer Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
- lebende Speisefische und Krebse
- Besatzgut (Eier, Brut, Sömmerlinge, Setzlinge)
aus dem Ausland einführen (inkl. Grenzgewässer).
Bewilligungsstelle ist das
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern
Tel. 0041 58 463 30 33
Die Aus- und Durchfuhr unterliegen keinen Massnahmen.