Vorsicht vor dem Hundekauf im Ausland
Nur ein Teil der rund 25 000 Hunde, die jährlich in die Schweiz importiert werden, stammt aus seriösen Zuchten oder von verantwortungsvollen Tierschutzorganisationen. Das BLV zeigt auf, was es zu beachten gilt.
Internet BLV: Medienmitteilung "Augen auf beim Hundekauf"
Internet BLV: Broschüre "Augen auf beim Hundekauf"
Sie fahren mit Hund oder Katze in die Ferien? Sie kaufen sich im Ausland ein Haustier oder Sie ziehen mit Hund und Katze in die Schweiz? Oder suchen Sie Infos über die Anforderungen der EU, Tollwut, Parasiten oder zu Flugreisen? Dann empfehlen wir Ihnen folgende Links:
Weitere Informationen finden Sie auf der Website Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV unter - Themen - Reisen mit Heimtieren.
Die Bestimmungen des Auslandes klären Sie direkt im Land, bei dessen Botschaft oder bei der ausländischen Zollstelle ab.
Die Einfuhr von Haustieren muss zwingend über einen besetzten Grenzübergang und während den Veranlagungszeiten im Reiseverkehr erfolgen.
Die Einfuhr von Haustieren muss zwingend über einen besetzten Grenzübergang und während den Veranlagungszeiten im Reiseverkehr erfolgen. Das Tier muss den Kontrollorganen zusammen mit den für die Einfuhr notwendigen Formularen persönlich präsentiert werden.
Gesuche für eine nachträgliche Veranlagung von Heimtieren sind ausnahmslos an das Kompetenzzentrum Heimtiere des BAZG (KoHe) zu richten.
Dazu ist das entsprechende Meldeformular «KoHe - Meldeformular nachträgliche Veranlagung Heimtieren» (PDF, 209 kB, 22.07.2024) zu
verwenden. Dieses ist zusammen mit den notwendigen Unterlagen gemäss Punkt 4 des Meldeformulars per E-Mail an das KoHe (KoHe@bazg.admin.ch) zu senden.
Bitte beachten Sie: Nachträgliche Anmeldungen sind immer mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die Einleitung eines Strafverfahrens bleibt vorbehalten.
Tiere, die im Ausland gekauft und in die Schweiz importiert werden, sind zollfrei. Indessen ist die Mehrwertsteuer von 8,1 % des Warenwertes zu entrichten. Das Vorweisen einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung.
Die Einfuhr von kupierten Hunden ist verboten. Kupierte Hunde werden daher an der Grenze zurückgewiesen.
Ausnahmen:
Transporte müssen - im Auto, im Flugzeug oder per Bahn - tiergerecht erfolgen. Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes bzw. der IATA sind unbedingt einzuhalten.