Umzug (Übersiedlungsgut)

Die Verlegung des Wohnsitzes in die Schweiz ist die wichtigste Bedingung, damit Ihre Hausratsgegenstände, ebenso wie Ihre allfälligen Sammlungen, Tiere oder Ihr Auto abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden können. Die eingeführten Gegenstände müssen zudem während mindestens 6 Monaten von Ihnen persönlich gebraucht worden sein und sie müssen von Ihnen nach der Einfuhr weiterhin benützt werden.

Studenten

Hausrat, persönliche Gebrauchsgegenstände und Schulmaterial von Studenten können abgabenfrei eingeführt werden. Sogar dann, wenn sie den Wohnsitz nicht in die Schweiz verlegen.

Vorgehen bei der Einfuhr

Anlässlich der Einfuhr legen Sie der Einreisezollstelle das ausgefüllte Antragsformular (18.44 Übersiedlungsgut) vor:

Antragsformular 18.44 Übersiedlungsgut (PDF, 407 kB, 30.03.2016)

Zuziehende aus den EU-Staaten (EU-27, 01.02.2020) sowie aus den EFTA-Staaten müssen keine Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung vorlegen. Sie weisen die Wohnsitzverlegung mit anderen Mitteln nach (Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Abmeldebestätigung im Abgangsland).

Zusätzliche Informationen finden Sie in den Erläuterungen des Antragformulars oder in den FAQs. Die Einreisezollstelle bzw. die zuständige Zollkreisdirektion hilft Ihnen gerne weiter.

Die Veranlagung Ihres Übersiedlungsgutes kann über jede für Handelswaren zuständige Zollstelle erfolgen. Beachten Sie bitte die jeweiligen Öffnungszeiten. Die Zollstellen sowie Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie oben rechts unter «Kontakt» (Öffnungszeiten + Adressen).

Planen Sie die Einreise über eine der nachfolgend aufgeführten Zollstellen, besteht die Möglichkeit das Übersiedlungsgutdossier vorprüfen zu lassen.

Die Vorprüfung beschleunigt die Zollveranlagung beim eigentlichen Grenzübertritt. Dazu senden Sie Ihr Übersiedlungsdossier mindestens 2 Arbeitstage vor dem geplanten Grenzübertritt an die entsprechende Zollstelle via oben angegebene E-Mailadresse. Das Dossier besteht aus dem Antragsformular sowie den notwendigen Begleitpapieren.

WICHTIG: Bei der Übersiedlung müssen Sie die Grenze bei jener Zollstelle überqueren, an die Sie das Übersiedlungsgutdossier zur Vorprüfung gesendet haben.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/uebersiedlung--studium--feriendomizil--heirat-und-erbschaft/einfuhr-in-die-schweiz/umzug--uebersiedlungsgut-.html