Versenden von Briefen und Paketen
Jede Sendung aus der Schweiz ins Ausland wird beim Zoll angemeldet.
Bei Paketen und Briefen wird dies durch die Post und durch die Kurierunternehmen übernommen. Sie stützen sich beim Erstellen der Zollanmeldung auf die Angaben des Absenders. Der Absender hat den Inhalt seiner Sendung vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben.
Spezielle Ausfuhrvorschriften (Nichtzollrechtliche Erlasse)
Die Ausfuhr von gewissen Waren ist beschränkt und nur mit Bewilligungen erlaubt. Bei einigen Produkten gelten sogar absolute Ausfuhrverbote. Insbesondere folgende Güter unterliegen Beschränkungen oder Verboten (nicht abschliessend):
- Waffen (z.B. Feuerwaffen, Messer, Elektroschockgeräte, Tränengasspray, Schlagstöcke usw.)
- Radarwarngeräte
- Betäubungsmittel und betäubungsmittelhaltige Medikamente
- Waren, die pornographische oder Gewaltdarstellungen enthalten
- Raubkopien von elektronischen Datenträgern
- Fälschungen von Marken- und Designartikeln
- Kulturgüter
- Tiere, Tierprodukte und Pflanzen gem. Artenschutz CITES
Rückerstattung der Einfuhrabgaben wegen Wiederausfuhr
Informationen darüber finden Sie in der Publikation 18.86; Publikationen.
Verzollungskosten
Die Kurierfirmen und die Post erheben für ihre Dienstleistungen im Rahmen der Zollveranlagung verschiedene Taxen. Diese Taxen sind je nach Firma verschieden. Vielfach werden sie "Verzollungskosten" genannt, wir haben jedoch keinen Einfluss darauf. Falls Sie Fragen zu den Verzollungskosten haben, bitten wir Sie, sich direkt mit der betreffenden Firma in Kontakt zu setzen.
Vorgehen
- Paketsendung per Post: Der Absender füllt neben der Postadresse die Zollinhaltserklärung CN 23 (erhältlich bei der Post) aus und legt eine Rechnungskopie oder einen anderen Wertnachweis bei (Internet-Auszug, Kaufvertrag usw.). Auskünfte zur Verzollung erteilt der Kundendienst Postverzollung, Tel. 0041 848 639 639, E-Mail:postverzollung@post.ch, Internet: www.post.ch; Auskünfte zum Verbleib Ihres Paketes erhalten Sie unter Telefonnummer 0041 800 888 100.
- Briefsendung per Post: Der Absender erfasst die Sendungs- und Inhaltsangaben elektronisch (Zolldeklaration Post). Als Wertangabe genügt eine Rechnungskopie, die in einer selbstklebende Klarsichttasche auf der Sendung angebracht wird.
- Kurierverkehr: Um das Vorgehen mit einem Kurierunternehmen sowie die genauen Kosten abzuklären, empfehlen wir Ihnen die Suche über das Internet oder über ein Telefonverzeichnis (z. B. www.directories.ch).