Eine Sendung mit Geschenken von Privatpersonen aus der Schweiz an Privatpersonen im Ausland müssen Sie als solche anmelden: Als Absender müssen Sie zwingend aussen auf dem Paket oder Brief einen deutlich sichtbaren Vermerk anbringen. Das Post- oder Kurierunternehmen hilft Ihnen bei Fragen dazu weiter.
Ob die Sendung im Ausland abgabenfrei eingeführt werden kann und welche Vorschriften bei der Einfuhr im Ausland gelten, können wir Ihnen nicht angeben. Bitte klären Sie dies mit dem Post-/Kurierunternehmen oder bei der ausländischen Zollbehörde ab.