Einfuhr in die Schweiz

Bei der Einreise in die Schweiz müssen Sie alle mitgeführten Waren und Tiere sowie ausgeführte Reparatur- und Unterhaltsarbeiten am Fahrzeug unaufgefordert anmelden.

Wichtige Infos

Führen Sie nur Waren mit, die abgabenfrei (mehrwertsteuer- und zollfrei) sind oder die Sie mit der App QuickZoll verzollt haben und die keinen Beschränkungen und Verboten unterliegen, so können Sie die Grenze passieren, ohne etwas formell anzumelden.

Achtung: Zollkontrollen können auch im Landesinneren vorgenommen werden. Bei einer solchen Kontrolle kann eine unterlassene Zollanmeldung nicht mehr nachgeholt werden. Sie machen sich also strafbar, wenn Sie verbotene, bewilligungs- oder abgabenpflichtige Waren nicht oder falsch anmelden.

Bewahren Sie die Unterlagen zur vorgenommenen Zollanmeldung mindestens 1 Jahr auf.

Anmeldeformen

  • Mündliche Zollanmeldung: Wenn der Grenzübergang durch Personal des Zolls besetzt ist, können Sie alle mitgeführten Waren (inkl. Tiere und im Ausland vorgenommene Reparaturen) mündlich anmelden. 
  • Zollanmeldung per App: Waren für Ihren privaten Gebrauch oder zum Verschenken können Sie einfach mit der App QuickZoll zur Einfuhr anmelden und anfallende Abgaben direkt bezahlen – ohne Stopp an der Grenze. 
  • Schriftliche Zollanmeldung (Anmeldebox): An weniger stark frequentierten Orten sind die Grenzübergänge nur zeitweise oder gar nicht besetzt. An solchen Grenzübergängen stehen Ihnen teilweise sogenannte Anmeldeboxen zur Verfügung, bei denen Sie Ihren Waren schriftlich anmelden können. 
  • Im Zug: Auch beim Grenzübertritt per Zug müssen Sie Ihre Waren beim Zoll anmelden.
  • Am Flughafen (Rot/Grün Durchgang): In Flughäfen melden Sie Waren an, indem Sie den roten oder grünen Durchgang wählen. 

Beschilderung der unbesetzten Grenzübergänge

MIT Möglichkeit der schriftlichen Selbstanmeldung:

Grenzübergänge, die mit dieser Tafel signalisiert sind, können Sie jederzeit passieren, auch wenn Sie anzumeldende Waren mitführen.

Ist Personal des Zolls anwesend, können Sie Ihre Waren mündlich anmelden.

Ist kein Personal des Zolls anwesend, müssen Sie Ihre Waren mit der mit der App QuickZoll oder schriftlich anmelden

Hinweistafel Schmitter

OHNE Möglichkeit der schriftlichen Selbstanmeldung:

Grenzübergänge, die mit dieser Tafel signalisiert sind, dürfen Sie nur unter folgenden Voraussetzungen benutzen:

Die mitgeführten Waren:

  • müssen innerhalb der Freimengen und der Wertfreigrenze liegen oder mit der App QuickZoll verzollt sein;
  • dürfen keinen Beschränkungen oder Verboten unterliegen und weder zeugnis- noch bewilligungspflichtig sein. Mehr

Wenn Sie andere Waren mitführen, benutzen Sie den auf der Tafel aufgeführten nächstgelegenen Grenzübergang.


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