Einfuhr in die Schweiz
Bei der Einreise in die Schweiz müssen alle mitgeführten Waren und Tiere, sowie Reparaturen am Fahrzeug, ohne Aufforderung beim Zoll gemeldet werden. Nutzen Sie die QuickZoll-App für eine bequeme und schnelle Zollanmeldung. Halten Sie sich an die Regelungen, um Strafen zu vermeiden.
Waren anmelden für Private: Allgemeine Informationen
Bei der Einreise in die Schweiz müssen Sie alle mitgeführten Waren und Tiere sowie ausgeführte Reparatur- und Unterhaltsarbeiten am Fahrzeug unaufgefordert anmelden.
QuickZoll
QuickZoll ist die App des Schweizer Zolls für Privatpersonen, mit der Sie Waren bis zu 150 Franken steuerfrei einführen können. Ab Januar 2025 wird die Wertfreigrenze im Reiseverkehr gesenkt. Bestimmte Waren unterliegen allerdings Beschränkungen und müssen an einem besetzten Grenzübergang angemeldet werden.
Anmeldebox
An Grenzübergängen, bei denen die schriftliche Selbstanmeldung möglich ist, haben wir eine Anmeldebox eingerichtet.
Waren einführen mit der Bahn
Bei der Einreise in die Schweiz per Zug können Waren bequem per QuickZoll-App verzollt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, Waren mündlich anwesendem Zollpersonal oder schriftlich an einer Anmeldebox anzumelden. Beachten Sie, dass bestimmte Waren nur bei besetzten Grenzübergängen deklariert werden dürfen.
Waren einführen Flugreisen
Nutzen Sie die QuickZoll-App, um Waren bequem vor der Einreise in die Schweiz zu verzollen. Informieren Sie sich über die Zollbestimmungen für den grünen und roten Durchgang an Flughäfen.
Grenzüberschreitende Flüge
Für grenzüberschreitende Flüge müssen Sie sich über die geltenden Zollbestimmungen informieren. Landungen und Abflüge erfolgen meist auf Zollflugplätzen, wobei QuickZoll die Vorverzollung vereinfacht.
Einreise mit einem Boot
Beim Grenzübertritt mit einem in der Schweiz registrierten Privatboot gelten klare Regeln. Führen Sie Ihre Waren für privaten oder Geschenkgebrauch einfach und zollfrei ein, indem Sie die QuickZoll App nutzen oder bei Bedarf einen ausgewiesenen Zolllandeplatz anfahren. Alle an Bord müssen gültige Reisedokumente mitführen.
Verwendung eines unverzollten Luftfahrzeugs
Ob Sie ein unverzolltes Luftfahrzeug in der Schweiz verwenden dürfen, hängt insbesondere davon ab, ob Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland haben und für welchen Zweck Sie das Luftfahrzeug verwenden.
Vorübergehende Einfuhr (ZAVV + Carnet ATA)
Wenn Ihre Waren nur vorübergehend eingeführt werden sollen, können Sie diese über das Verfahren für die vorübergehend Verwendung (ZAVV) oder mittels internationalem Zolldokument Carnet ATA verzollen.
Beschwerden
Hier finden Sie die wichtigsten Punkte, die Sie bei Beschwerden über Entscheide des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) berücksichtigen müssen. Detaillierte Erläuterungen sind im «Merkblatt für das Einreichen von Beschwerden» zu finden.
Widerhandlungen und Selbstanzeige
Beim Grenzübertritt in die Schweiz sind Sie verpflichtet, alle mitgeführten Waren unaufgefordert anzumelden. Unrichtige oder unterlassene Meldungen gelten als strafbare Widerhandlungen, die auch nachträglich geahndet werden können.