Von Gummibärchen, Glarner Spezialitäten zu Weihnachten und einer Fahrradeinfuhr

Der Zoll erhält jeden Tag Dutzende Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem In- und Ausland, die wissen möchten, was sie bei der Ein- und Ausfuhr von Waren beachten müssen. Forum Z. hat eine Auswahl von Schreiben zusammengestellt – frei nach dem Motto «Es gibt nichts, was es nicht gibt».

11.12.2020, von Roman Dörr, Zollexperte, Zollinspektorat Pratteln

Gummibärchen 

«Ich bin bildende Künstlerin und stelle in den kommenden Wintermonaten eine Kunstinstallation in einem Schweizer Museum aus. Für diese Arbeit benötige ich dreihundert Kilogramm Gummibären. Ich werde diese in Deutschland direkt ab Lager kaufen und persönlich mit dem Auto abholen. Muss ich diese verzollen? Wenn ja, in welcher Höhe? Brauche ich bei der Einfuhr der Gummibärchen eine Bestätigung des Museums für den Zoll? Die Installation ist nicht verkäuflich, die Ware wird nach der Ausstellung bei mir gelagert.»

Das gilt: Selbst wenn Sie die Gummibären nicht essen, sondern für die Herstellung eines Kunstwerkes in der Schweiz einführen wollen, müssen sie als Handelswaren verzollt und die Einfuhrabgaben (Zoll und MWST) bezahlt werden. Eine Ausnahme bilden Kunstwerke, die im Ausland geschaffen und anschliessend persönlich vom Künstler oder der Künstlerin in die Schweiz eingeführt oder in seinem oder ihrem Auftrag ins Inland verbracht werden. Sie dürfen die Waren an den bedienten Grenzzollstellen zu den Öffnungszeiten anmelden. Es ist Ihnen überlassen, die Sendung unter Beachtung des schweizerischen Zolltarifs «Tares» vorgängig über das System «e-dec web» zu deklarieren oder ganz einfach einen Grenzspediteur Ihrer Wahl mit der Verzollung zu beauftragen.

Paketsuche

«Wie jedes Jahr habe ich vor Weihnachten ein Geschenkpäckchen per Kurierdienst an eine Freundin in der Schweiz geschickt. Die letzten Male ist es angekommen, aber diesmal leider nicht. Nun wollte ich mal nachfragen, ob mein Paket vielleicht irgendwo beim Zoll liegt?! Es wäre toll, wenn Sie es finden würden.»

Das gilt: Es ist bedauerlich, wenn Geschenke zu Weihnachten verspätet oder gar nicht ankommen. Leider können wir Ihnen nicht sagen, wo sich das Päckchen zurzeit befinden, weil der Schweizer Zoll keine Pakete lagert. Transport und Behandlung von Paketsendungen ist Sache des beauftragten Kurierunternehmens. Der Tracking-Hinweis «Das Paket liegt noch beim Zoll» bedeutet, dass das Paket zwar im Lager des Kurierdienstes angekommen ist, aber vor der Auslieferung verzollt werden muss.

Fahrradeinfuhr

«Ich wollte in Deutschland ein Fahrrad online bestellen. Der Lieferant machte mich jedoch darauf aufmerksam, dass er momentan Trekkingräder, im Gegensatz zu anderen Fahrrädern, „aufgrund der verschärften Zollbestimmungen in der Schweiz“ nicht exportieren dürfe. Ist das nur zurzeit so und wird bald wieder eine Änderung absehbar? Weshalb dürfen Trekkingräder nicht importiert werden, während beispielsweise Mountainbikes problemlos eingeführt werden können?»

Das gilt: Das ist eine gute Frage, denn eine solche «Zollvorschrift» ist uns nicht bekannt. Trekkingräder werden bei der Einfuhr zollrechtlich gleichbehandelt wie andere Fahrräder. Für Einfuhren im Post- und Kurierverkehr gelten folgende Vorschriften. Falls Sie ein Fahrrad selber aus dem Ausland importieren wollen, beachten Sie bitte die Einfuhrbestimmungen des Reiseverkehrs. Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Fahrt.

Glarner Spezialitäten

«Wir haben Bekannte in den USA, deren Ahnen etwa um 1860 von Glarus ausgewandert waren. Da wir den Kontakt aufrechterhalten wollen, möchten wir sie zu Weihnachten mit typischen Glarner Produkten der Heimat ihrer Vorväter überraschen. Um abzuklären, ob das Vorhaben realisiert werden kann, hätten wir von Ihnen folgendes gewusst: Ist es erlaubt, Glarner Spezialitäten per Post von „Old Glarus“ nach New Glarus zu senden?»

Das gilt: Es ist eine wunderbare Idee, wenn «Old Glarus» an «New Glarus» denkt! Für den Warenexport per Post oder Kurier gelten die Transportvorschriften der beauftragten Firma, welche bei der Ausfuhr die Zollanmeldung vornimmt. Seit 2019 ist das elektronische Erstellen der Begleitpapiere für Postpakete obligatorisch. Beachten Sie bitte ausserdem alle weiteren Hinweise zum Postversand von Geschenken. Damit die Sendung tatsächlich ankommt, empfehlen wir Ihnen, auch die Website des Kurierbetriebs und der amerikanischen Zollbehörden zu konsultieren.

Geschenke unter Weihnachtsbaum
© Unsplash / Kari Shea
https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/aktuell/forumz/nah-dran/von-gummibaerchen-zu-weihnachten.html