Von Waren aus Liechtenstein, falschen Osterhasen und einem gezogenen Zahn

Der Zoll erhält jeden Tag Dutzende Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem In- und Ausland, die wissen möchten, was sie bei der Ein- und Ausfuhr von Waren beachten müssen. Forum Z. hat eine Auswahl von Schreiben zusammengestellt – frei nach dem Motto «Es gibt nichts, was es nicht gibt».

07.04.2020, gesammelt und illustriert von Roman Dörr, Zollexperte, Zollinspektorat Pratteln

Gewissensbisse

«Jedes Mal, wenn ich auf Reisen bin, stehe ich demselben Problem gegenüber: Ich habe Gewissensbisse, weil ich nicht weiss, was ich abgabenfrei mitnehmen darf und was nicht. Können Sie mich bitte aufklären, wieviel wovon legal in die Schweiz einzuführen erlaubt ist?»

Das gilt: Zugegeben, die Zollbestimmungen sind manchmal etwas kompliziert. Sie müssen kein schlechtes Gewissen haben beim Mitführen von Waren, die Sie als Privatperson in die Schweiz bringen. Wie viel wovon Sie importieren dürfen, finden Sie auf unserer Website unter Freimengen und Wertfreigrenze.

Zeichnung Shopping Gewissensbisse

Verzollung von Waren aus dem Fürstentum Liechtenstein

„Am kommenden Samstag werde ich einer Privatperson in Liechtenstein ein Bett abkaufen. Muss ich es bei meiner Rückreise an der Schweizer Grenze anmelden? Wenn ja: bei welchem Grenzübergang? Und wie viel kostet das zirka?“

Das gilt: Seit 1924 hat die Schweiz mit dem Fürstentum Liechtenstein eine Münz-, Post- und Zollunion. Somit werden Sie auch keine Grenzposten zwischen der Schweiz und Liechtenstein finden. Das heisst, dass Sie die im Fürstentum gekaufte Ware bei der Einfuhr in die Schweiz weder anmelden, verzollen oder versteuern müssen. Sie dürfen sie «einfach so» mitnehmen.

Falsche Osterhasen  

«In unserem Lager ist heute eine Sendung mit Osterartikeln aus Fernost angekommen. Um die Waren korrekt anmelden zu können, sind wir daran, die einzelnen Posten zu kontrollieren. Nun haben wir festgestellt, dass beim Hasen «Pavarotti» offensichtlich ein falsches Sprachmodul eingebaut worden sein dürfte. Wir fragen Sie daher: Können Osterhasen, die anstatt „O Sole Mio“ aus voller Kehle „Jingle Bells“ schmettern, ausnahmsweise als Weihnachtsartikel verzollt werden?»

Das gilt: Was es nicht alles gibt! Um den Hasen als Festartikel einreihen zu können, fehlt ihm auf den ersten Blick allerdings das typische Attribut, das einen Hasen zum Osterhasen macht: das Ei. Um die Tarifeinreihung zu prüfen und Ihnen eine verbindliche Tarifauskunft zu erteilen, empfehlen wir Ihnen, uns ein Muster von «Pavarotti» zuzusenden. Setzen Sie sich dafür mit der Direktion Ihres Zollkreises oder der EZV-Direktion in Verbindung.

Zeichnung Osterhase

Gezogener Zahn  

«Mein Zahnarzt mit Praxis in Frankreich wird mir demnächst einen Zahn ziehen. Fallen darauf in der Schweiz Zölle an? Oder ist diese Behandlung abgabenfrei, wenn ich den ausgerissenen Zahn an der Grenze vorzeige?»

Das gilt: Zu Ihrem Glück können an der Schweizer Grenze nur Waren verzollt werden, die beim Grenzübertritt auch physisch anwesend sind. Das Ausreissen eines Zahns gilt als bezogene Dienstleistung im Ausland. Diese muss beim Grenzübertritt nicht versteuert werden, selbst wenn Sie den gezogenen Zahn mitbringen. Zahnersatz hingegen ist bei der Einfuhr abgabenpflichtig, wenn er die Wertfreigrenze von 300 Franken überschreitet.

Zeichnung gezogener Zahn

Unverzollte Vespa

„Meine Familie und ich sind letztes Jahr von Italien in die Schweiz gezügelt. Mein Mann hat auch seine Vespa mitgenommen. Allerdings hat er den Roller am Zoll aber noch nicht angemeldet, weil er sich vom alten Nummernschild bis heute nicht trennen konnte! Dank gutem Zureden will mein Mann das Fahrzeug nun in der Schweiz immatrikulieren lassen. Ist das jetzt überhaupt noch möglich?“

Das gilt: Manchmal braucht es Geduld und Überzeugungskraft, um das Richtige zu bewirken! Denn: Umzugsgut kann bis spätestens 24 Monate nach der ersten Einreise in die Schweiz beim Zoll zur abgabenfreien Einfuhr angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass das Zügelgut bereits sechs Monate vor dem Grenzübertritt im Gebrauch der umziehenden Person war. Dies gilt sowohl für den gesamten Hausrat, Haustiere und Fahrzeuge. Die Bedingungen finden Sie unter Umzug (Übersiedlungsgut).

Mutters Geburtstagsgeschenk

„Ich möchte meiner Mutter, die in China lebt, zum Geburtstag gerne acht tiefgefrorene Schweinsfüsse aus der Schweiz schicken. Ist das möglich? Wenn ja, was muss ich vorbereiten, um das zu realisieren? Brauche ich eine Bewilligung? Und wie kann ich sie bekommen? Ich bitte Sie, mir die möglichen Vorgehensweisen ausführlich zu schildern.“

Das gilt: Schön, dass Sie Ihre Mutter beschenken wollen! Die Ausfuhr von tiefgekühltem Schlachtprodukten aus der Schweiz im Post- und Kurierverkehr stellt für den Schweizer Zoll kein Problem dar, wie Sie auf der Seite Ausfuhr aus der Schweiz nachlesen können. Informieren Sie sich stattdessen vor dem Versand bei den Zollbehörden des Einfuhrlandes über die dortigen Importbedingungen. Aber sind Sie sicher, dass die Schweinsfüsse tiefgefroren ankommen würden?

Zeichnung Geschenkbox
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