2. Berücksichtigen Sie die Freimengen bei Alkohol und Tabak
Für Alkohol, Tabak und einige weitere Lebensmittel gelten Freimengen pro Person und Tag. Überschreiten die mitgeführten Waren die Freimengen, müssen Zollabgaben für die Mehrmenge bezahlt werden. Konkret können Sie zum Beispiel persönlich 1 kg Fleisch pro Tag abgabenfrei in die Schweiz einführen.
Achtung: Freimenge und Wertfreigrenze werden oft verwechselt. Bringen Sie beispielsweise alkoholische Getränke innerhalb der Freimenge aber mit einem Wert von mehr als 300 Franken mit, dann zahlen Sie zwar keine Zollabgaben, aber Mehrwertsteuer über den gesamten Wert. Importieren Sie jedoch 12 Flasche Wein mit einem Wert von 200 Franken, bezahlen Sie zwar Zollabgaben, aber keine Mehrwertsteuer.
3. Informieren Sie sich über die definitiven Kosten der Internetbestellung
Besonders in Corona-Zeiten ist Online-Shopping beliebt. Mit ein paar Klicks findet man das passende Geschenk in einem ausländischen Shop. Doch schnell landet man bei einem Anbieter in einem Drittland, wo zusätzlich Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern anfallen können. Achten Sie im Internetshop daher darauf, ob die Kosten für die Einfuhr der Sendung (Transportkosten, Zollgebühren, Mehrwertsteuer, etc.) bereits im Online-Preis inbegriffen sind oder separat anfallen.
4. Achten Sie beim Internetshopping auf Fälschungen
In Internetshops werden Elektronikartikel oder Markenkleidung manchmal für einen Bruchteil des Preises angeboten, den man in hiesigen Läden zahlen müsste. Doch ist die Markenuhr oder die Designertasche derart billig, handelt es sich wahrscheinlich um eine Fälschung.
Solche Waren stellen nicht nur ein Sicherheitsrisiko dar, sondern schädigen auch die Originalhersteller. Es ist daher verboten, solche Waren aus dem Ausland in die Schweiz zu importieren. Sie können im Postzentrum eingezogen und vernichtet werden.
5. Bestellen Sie rechtzeitig
Damit Ihr Paket vor den Feiertagen eintrifft, rechnen Sie genügend Zeit ein und geben Sie Ihre Bestellung frühzeitig auf.
Erhalten Sie nämlich die Meldung «Paket liegt beim Zoll», bedeutet dies, dass die Transportfirma (Post oder Kurier), die das Paket befördert, gerade die Verzollung vornimmt. Die Eidgenössische Zollverwaltung bewahrt jedoch keine Sendungen auf.
Nur wenn der Status der Sendung «blockiert durch den Zoll» oder ähnlich lautet, können wir Ihnen weiterhelfen. Erkundigen Sie sich bei der Transportfirma nach der Nummer der Einfuhrzollanmeldung (18CHEI000…) und der bearbeitenden Zollstelle. Mit diesen Angaben können Sie sich bei der jeweiligen Zollstelle melden.