8 Tipps zum Weihnachtseinkauf

Besonders in der Adventszeit ist der Einkaufsbummel im grenznahen Ausland jeweils beliebt. Auch beim Internetshopping herrscht Hochsaison. Doch damit es keine bösen Überraschungen gibt, bevor die Geschenke unter dem Baum liegen, finden Sie hier einige Tipps.

03.12.2020, Yvonne Siemann

Berücksichtigen Sie für Ihre Weihnachtseinkäufe im Ausland oder in ausländischen Webshops die Wertfreigrenzen, Freimengen und Beschränkungen.

1.    Beachten Sie beim Einkaufen im Ausland die Wertfreigrenze

Wenn Sie im Ausland für den privaten Gebrauch einkaufen, dürfen Sie Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 Franken mehrwertsteuerfrei in die Schweiz einführen. Übersteigt der Wert diese Wertfreigrenze, müssen Sie für den gesamten Wert die Mehrwertsteuer bezahlen. Benutzen Sie dazu ganz bequem die App QuickZoll.

Wegen der Corona-Pandemie ist grenzüberschreitendes Einkaufen im Moment jedoch nur eingeschränkt möglich. Informieren Sie sich daher vor dem Einkaufbummel unbedingt über die jeweils geltenden Schutzmassnahmen und Quarantäneregeln im Zielland.

Weihnachtsshopping
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2. Berücksichtigen Sie die Freimengen bei Alkohol und Tabak

Für Alkohol, Tabak und einige weitere Lebensmittel gelten Freimengen pro Person und Tag. Überschreiten die mitgeführten Waren die Freimengen, müssen Zollabgaben für die Mehrmenge bezahlt werden. Konkret können Sie zum Beispiel persönlich 1 kg Fleisch pro Tag abgabenfrei in die Schweiz einführen.

Achtung: Freimenge und Wertfreigrenze werden oft verwechselt. Bringen Sie beispielsweise alkoholische Getränke innerhalb der Freimenge aber mit einem Wert von mehr als 300 Franken mit, dann zahlen Sie zwar keine Zollabgaben, aber Mehrwertsteuer über den gesamten Wert. Importieren Sie jedoch 12 Flasche Wein mit einem Wert von 200 Franken, bezahlen Sie zwar Zollabgaben, aber keine Mehrwertsteuer.

3. Informieren Sie sich über die definitiven Kosten der Internetbestellung

Besonders in Corona-Zeiten ist Online-Shopping beliebt. Mit ein paar Klicks findet man das passende Geschenk in einem ausländischen Shop. Doch schnell landet man bei einem Anbieter in einem Drittland, wo zusätzlich Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern anfallen können. Achten Sie im Internetshop daher darauf, ob die Kosten für die Einfuhr der Sendung (Transportkosten, Zollgebühren, Mehrwertsteuer, etc.) bereits im Online-Preis inbegriffen sind oder separat anfallen.

4. Achten Sie beim Internetshopping auf Fälschungen

In Internetshops werden Elektronikartikel oder Markenkleidung manchmal für einen Bruchteil des Preises angeboten, den man in hiesigen Läden zahlen müsste. Doch ist die Markenuhr oder die Designertasche derart billig, handelt es sich wahrscheinlich um eine Fälschung.

Solche Waren stellen nicht nur ein Sicherheitsrisiko dar, sondern schädigen auch die Originalhersteller. Es ist daher verboten, solche Waren aus dem Ausland in die Schweiz zu importieren. Sie können im Postzentrum eingezogen und vernichtet werden.

5. Bestellen Sie rechtzeitig

Damit Ihr Paket vor den Feiertagen eintrifft, rechnen Sie genügend Zeit ein und geben Sie Ihre Bestellung frühzeitig auf.

Erhalten Sie nämlich die Meldung «Paket liegt beim Zoll», bedeutet dies, dass die Transportfirma (Post oder Kurier), die das Paket befördert, gerade die Verzollung vornimmt. Die Eidgenössische Zollverwaltung bewahrt jedoch keine Sendungen auf.

Nur wenn der Status der Sendung «blockiert durch den Zoll» oder ähnlich lautet, können wir Ihnen weiterhelfen. Erkundigen Sie sich bei der Transportfirma nach der Nummer der Einfuhrzollanmeldung (18CHEI000…) und der bearbeitenden Zollstelle. Mit diesen Angaben können Sie sich bei der jeweiligen Zollstelle melden.

Paket
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6. Beachten Sie allfällige Beschränkungen bei Geschenken aus dem Ausland

Geschenksendungen von Privatpersonen im Ausland an Privatpersonen in der Schweiz sind bis zu einem Warenwert von 100 Franken abgabenfrei. Wenn das Geschenk mehr wert ist oder wenn Sie Tabakfabrikate und alkoholische Getränke erhalten, zahlen Sie jedoch in jedem Fall Mehrwertsteuer und je nach eingeführten Waren auch Zollabgaben. Der Absender oder die Absenderin muss auf der Zollinhaltserklärung daher immer den Inhalt, den Wert und den Zweck (Geschenk) angeben.

7. Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Bedingungen für Geschenksendungen ins Ausland

Sie müssen vor dem Versand in jedem Fall eine Zollerklärung ausfüllen. Zu den Einfuhrbedingungen im Zielland kann die Eidgenössische Zollverwaltung jedoch keine Angaben machen. Erkundigen Sie sich bei den dortigen Behörden.

8. Achten Sie auf Beschränkungen und Verbote für bestimmte Waren

Bedenken Sie bitte auch, dass Sie nicht jede Ware in die Schweiz einführen dürfen, sei es persönlich oder per Post, da für einige Produkte Verbote, Beschränkungen und Bewilligungen gelten. So ist der Import von Medikamenten, Kulturgütern, Waffen oder Feuerwerk beschränkt. Schliesslich dürfen Sie auch keine Fleisch- und Milchprodukte aus Nicht-EU-Staaten importieren.

Weihnachtsgeschenke
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Das Redaktionsteam Forum Z. wünscht allen Leserinnen und Lesern frohe Weihnachtsfesttage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

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