Internetshopping – Verzollung von Paketen

Sie haben etwas im Internet bestellt und möchten mehr wissen zu den Verzollungskosten oder zum Verbleib Ihres Pakets? Hier finden Sie Antworten und Anlaufstellen.

12.12.2018

Internetshopping

Wieviel kostet die Einfuhr meiner Bestellung?

Um die definitiven Kosten für Ihre Bestellung aus dem Ausland zu kennen, ist entscheidend, ob die Kosten, welche für die Einfuhr Ihrer Bestellung in die Schweiz anfallen, von Ihnen als Kundin oder Kunde selbst bezahlt werden müssen oder ob diese Kosten bereits im Online-Preis inbegriffen sind. Beachten Sie dazu die Hinweise im Online-Shop.

Müssen Sie die bei der Einfuhr in die Schweiz anfallenden Kosten selbst übernehmen, erhebt die beauftragte Transportfirma für ihren Aufwand folgende Kosten: Nebst möglichen Zollabgaben (je nach Art und Menge der Bestellware) kommen Versand- und Verzollungskosten oder die Mehrwertsteuer hinzu.

Wenn Ihnen nicht alle wichtigen Preisinformationen bekannt sind, raten wir Ihnen im Zweifelsfall, nicht zu bestellen, um Zusatzkosten zu vermeiden. Oder Sie klären vor Abschluss des Internetkaufs die Verzollungskosten direkt bei der entsprechenden Transportfirma ab, sofern Sie diese kennen.

Beachten Sie auch, dass es beim Internetshopping keine Freigrenze von 300 CHF gibt. Der Grund dafür ist folgender: Waren, die Sie im Internet aus dem Ausland bestellen, gelten als Handelswaren. Bei Waren, die Sie vor Ort im Ausland kaufen und für den Privatgebrauch persönlich in die Schweiz einführen, gelten dagegen die Bestimmungen im Reiseverkehr.

Unter folgendem Link finden Sie ein Beispiel, um die Kosten der Einfuhr zu berechnen: Interneteinkauf: Berechnungsbeispiel

Der Sendungsstatus meiner Bestellung lautet «Dem Zoll übergeben» oder «Vom Zoll einbehalten». Wo ist mein Paket?

Entgegen vieler Befürchtungen bedeutet dies meist nicht, dass Ihr Paket vom Zoll beschlagnahmt wurde, sondern, dass es sich zurzeit im üblichen Postverzollungsprozess befindet. Dieser Prozess wird von der Transportfirma (Die Post, DHL, FedEx, UPS, TNT usw.) vorgenommen und nicht vom Zoll. Deshalb müssen Sie sich bei dieser nach dem Verbleib der bestellten Waren erkundigen.

Nur wenn Ihnen die Transportfirma mitteilt, dass der Status der Sendung «blockiert durch den Zoll» oder ähnlich lautet, können wir Ihnen weiterhelfen. In diesem Fall müssen Sie sich bei der Transportfirma nach folgenden Angaben erkundigen:

  • die Nummer der Einfuhrzollanmeldung (Nummer beginnend mit: 18CHEI000…);
  • bei welcher Zollstelle die Anmeldung behandelt wird.

Sobald Sie diese Angaben haben, können Sie sich bei der betroffenen Zollstelle melden. Die Kontaktangaben finden Sie im Dienststellenverzeichnis.

Ich werde ein Geschenk von einer Privatperson aus dem Ausland erhalten. Was muss diese Person beachten?

Geschenksendungen von Privatpersonen im Ausland an Privatpersonen in der Schweiz sind bis zu einem Warenwert von 100 CHF abgabenfrei (Ausnahmen: Tabakfabrikate und alkoholische Getränke).

Geschenke müssen jedoch als solche angemeldet werden: Als Absenderin oder Absender müssen Sie zwingend auf dem Paket oder Brief einen deutlich sichtbaren Vermerk anbringen.

Beträgt der Wert des Geschenkes über 100 CHF oder handelt es sich um Tabakfabrikate oder alkoholische Getränke, muss die Empfängerin oder der Empfänger Abgaben bezahlen. Bitte beachten Sie in diesen Fällen unsere Informationen zu den Post- und Kuriersendungen.

Die Absenderin oder der Absender muss generell die Verbote, Beschränkungen und Bewilligungen beachten.

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