Angaben in der Einfuhrzollanmeldung
Das Abholen der elektronischen Dokumente (eVV / eBordereau) wird entweder über die in der Einfuhrzollanmeldung angegebenen Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) oder über das ZAZ-Konto gesteuert.
Das Abholen der elektronischen Dokumente (eVV / eBordereau) wird entweder über die in der Einfuhrzollanmeldung angegebenen Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) oder über das ZAZ-Konto gesteuert.
Wer? | Quoi? | Condition |
---|---|---|
Zollanmelder | * eVVZ, eVVM, eRBZ, eRBM |
Die **UID des Anmelders wurde in der Einfuhrzollanmeldung (EZA) verwendet. |
Inhaberin ZAZ-Konto Zoll | eVVZ, eRBZ, eBordereau | Das in der Einfuhrzollanmeldung (EZA) verwendete ZAZ-Konto Zoll ist der **UID des Kontoinhabers zugeordnet. |
Inhaberin ZAZ-Konto MWST | eVVM + eRBM, eBordereau | Das in der Einfuhrzollanmeldung (EZA) verwendete ZAZ-Konto MWST ist der **UID des Kontoinhabers zugeordnet. |
*eVVZ = elektronische Veranlagungsverfügung Zoll
eVVM = elektronische Veranlagungsverfügung MWST
eRBZ = elektronischer Rückerstattungsbeleg Zoll
eRBM = elektronischer Rückerstattungsbeleg MWST
eBordereau = elektronischer Bordereau
Mehr Infos zur Aufbewahrung der elektronischen Dokumente siehe Internetseite der ESTV.
Voraussetzung für den Bezug der elektronischen Veranlagungsverfügungen (eVV) ist die Registrierung der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) in der Zollkundenverwaltung (ZKV).
Bitte registrieren Sie Ihr Unternehmen mit Ihrer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) in der Anwendung Zollkundenverwaltung (ZKV). Das Vorgehen ist in der Kurzanleitung beschrieben.
Mehr Informationen siehe Zollkundenverwaltung - UID.
Keine Registrierung ist notwendig für das Abholen der elektronischen Veranlagungsverfügung (eVV) mit dem Zugangscode.
Mehr Informationen zum Bezug der elektronischen Dokumente finden Sie im Dokument Obligatorium elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) Import per 1.3.2018 (PDF, 141 kB, 10.05.2017)
Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten um die elektronischen Dokumente abzuholen:
1. Receipt-/ Bordereau Services (Webservice und E-Mail Kanal)
(UID nötig)
Diese Services eignen sich für Firmen mit einer grossen Anzahl an Verfügungen. Die Zollbeteiligten können ihre Systeme programmieren, so dass die elektronischen Dokumente nach eigenen Kriterien (z.B. Zeitpunkt) automatisch bezogen werden kann.
Die Datumsrange bei der Listenabfrage im Import ist auf max. 10 Tage limitiert.
Bezugsdauer Bordereau: nur für 90 Tage verfügbar
Das Web-GUI ist für Firmen geeignet, die kein eigenes System (Software) für die Abholung zur Verfügung haben. Sie können somit über das Web-GUI des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit die elektronischen Dokumente (eVV / eBordereau) beziehen. Massenabfragen sind lediglich mit Webservice und E-Mail Kanal möglich.
3. Abholen der elektronischen Veranlagungsverfügung (eVV) mit Zugangscode
Jede Zollanmeldung erhält einen eindeutigen Zugangscode. Dabei teilt der Spediteur dem Importeur die Nummer der Zollanmeldung (gleiche Nummer wie Veranlagungsverfügung) und den dazu gehörenden Zugangscode mit. Der Importeur kann die eVV über die unten aufgeführte Internetseite abholen, ohne bei uns registriert zu sein. Das Abholen der eVV mit Zugangscode funktioniert nur für Einzelabfragen, Massenabfragen sind nicht möglich.
Zur Überprüfung von Signaturen folgen Sie dem Link:
Die neuen Kunden füllen nicht mehr das Formular 5 aus, sie sind gebeten die Informationen in dieser Seite unter "Registrierung zur Abholung der elektronischen Dokumente" zu beachten.
Technische Probleme mit Fachanwendungen, bzw. Applikationen des Zolls: e-dec, e-dec web, NCTS und LSVA. Bei allen anderen technischen Problemen wenden Sie sich an Ihren eigenen IT-Supportdienst.
Service Desk BAZG - Kontaktformular
Service Desk BAZG - Technischer Support
Hier finden Sie die Kontaktangaben für weitere Fragen zum zentralisierten Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung (ZAZ).