Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das verminderte Zinsniveau an. Ab 2025 gilt bei Verzug, für Rückerstattungen und bei bedingter Zahlungspflicht ein Zinssatz von 4,5 Prozent.
Verordnung des EFD über die Verzugs- und die Vergütungszinssätze auf Abgaben und Steuern