Mehrwertsteuer auf der Einfuhr
Die Mehrwertsteuer (MWST) beträgt 8,1 % der Bemessungsgrundlage. Für gewisse Waren gilt ein reduzierter Steuersatz von 2,6 % (z. B. für Nahrungsmittel, Bücher, Zeitschriften oder Medikamente). Details finden Sie unter folgendem Link: MWST-Gesetz Art. 25.
Aus verwaltungsökonomischen Gründen werden Steuerbeträge bis 5 Schweizerfranken nicht erhoben. Dieser Steuerbetrag entspricht einer Bemessungsgrundlage von 62 Schweizerfranken beim MWST-Satz von 8,1 % oder 193 Schweizerfranken beim MWST-Satz von 2,6 %.
Bemessungsgrundlage ist in der Regel das Entgelt, das Sie für die Waren bezahlen oder bezahlt haben. Dies gilt auch für im Internet ersteigerte Waren. Basis bildet die Rechnung oder der Kaufvertrag. Andernfalls wird der Marktwert besteuert, z. B. bei Geschenken. Der Marktwert entspricht dem Betrag, den ein Käufer für die eingeführte Ware bezahlen müsste.
Ebenfalls zur Bemessungsgrundlage gehören alle Kosten bis zum Bestimmungsort in der Schweiz (z. B. Verpackungs-, Fracht-, Versicherungs- und Verzollungskosten) sowie die Einfuhrabgaben (z. B. Zollabgaben). Nicht zur Bemessungsgrundlage gehört die ausländische MWST, sofern sie vom Lieferanten auf der Rechnung oder dem Kaufvertrag aufgeführt wurde.
Preis- oder Wertangaben in ausländischer Währung werden in Schweizer Franken umgerechnet. Dazu wird der notierte Devisenkurs (Verkauf) des letzten Börsentags vor der Entstehung der Einfuhrsteuerschuld verwendet, in der Regel der Kurs des Vortags; Devisenkurse (Verkauf).
Fehlen Wertangaben oder werden diese Angaben bezweifelt, können wir den Warenwert schätzen.