Handelswaren, die aus der Schweiz ausgeführt werden, müssen beim Schweizer Zoll schriftlich oder elektronisch angemeldet werden.
Die meisten Handelswaren werden über die Strasse in die Schweiz transportiert. Diese Checkliste liefert Ihnen einen Überblick über das Einfuhrverfahren. Sie können die aufgeführten Schritte selbst vornehmen, oder bei Bedarf einen Dienstleister (Speditions-, Kurierfirma, Verzollungsagentur) für das gesamte oder Teile des Verfahrens beauftragen.
Alle Richtlinien zu den Verkehrsarten auf einen Blick.