Zollverfahren nach Verkehrsarten: Strasse-, Post- und Kurier-, Bahn-, Luft- und Schiffsverkehr

Je nach Transportmittel wie Lastwagen oder Zug unterscheiden sich die Vorgehensweisen bei der Verzollung. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Verkehrsarten.

Strassenverkehr
Handelswaren, die aus der Schweiz eingeführt werden, müssen beim Schweizer Zoll schriftlich oder elektronisch angemeldet werden. Diese Checkliste liefert Ihnen einen Überblick über das Einfuhrverfahren

Postversand, Interneteinkauf, Kurierverkehr

Jede Sendung aus dem Ausland wird beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zur Veranlagung angemeldet (verzollen und versteuern). Bei Paketen und Briefen wird dies durch die Post und durch die Kurierunternehmen übernommen.

Bahnverkehr
Handelswaren können Sie in Zügen nicht veranlagen (verzollen). Ist im Zug Zollpersonal anwesend, müssen Sie mitgeführte Handelswaren unaufgefordert anmelden. Das Zollpersonal entscheidet über das weitere Vorgehen.

Spezialfall: Grenzzonenverkehr
Auf dieser Infoseite finden Sie einen entsprechenden Abschnitt mit Richtlinien zum Grenzzonenverkehr.

Alle Richtlinien zu den Verkehrsarten auf einen Blick.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/einfuhr-in-die-schweiz/verkehrsarten-strasse_post_kurier_bahn_luft-und-schiffsverkehr.html