Wie viel Mehrwertsteuer muss ich bezahlen? Was gilt, wenn mehrere Personen zusammen reisen? Hier finden Sie die Bestimmungen zur Mehrwertsteuer bei der Einreise in die Schweiz sowie Rechnungsbeispiele.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Wertfreigrenze neu CHF 150 anstatt CHF 300 betragen.
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Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren oder wenn Sie in die Schweiz reisen, dürfen Sie Waren bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken mehrwertsteuerfrei einführen (Wertfreigrenze), sofern diese für Ihren privaten Gebrauch oder zum Verschenken bestimmt sind.
Das Wichtigste zusammengefasst
- Die Wertfreigrenze kann pro Person und pro Tag nur einmal in Anspruch genommen werden. Sie gilt auch für Kinder.
- Waren, die nicht für Ihren privaten Gebrauch oder nicht zum Verschenken bestimmt sind, sind MWST-pflichtig. Die Wertfreigrenze wird nicht gewährt.
- Massgebend ist der Wert nach Abzug der ausländischen Mehrwertsteuer, sofern diese auf der Quittung/Rechnung ausgewiesen ist.
- Preis- oder Wertangaben in ausländischer Währung werden in Schweizerfranken umgerechnet. Hier finden Sie die Wechselkurse.
- Übersteigt der Gesamtwert 150 Franken, so müssen Sie für den Gesamtwert der eingeführten Waren die Mehrwertsteuer bezahlen.
- Einzelne Gegenstände im Wert von über 150 Franken sind immer mehrwertsteuerpflichtig, unabhängig von der Anzahl Personen.
- Bei der Zollveranlagung an einem Grenzübergang erleichtert das Vorweisen einer Quittung oder eines anderen Wertnachweises (z. B. bei Internetkäufen) die Veranlagung.
- Für Waren, die Sie im Ausland bestellen (z.B. im Internet) und die Ihnen per Post oder Kurierdienst zugestellt werden, gelten andere Bestimmungen. Mehr Informationen zum Interneteinkauf
- Bestimmte Waren sind zur Einfuhr verboten oder unterliegen gewissen Beschränkungen. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte artengeschützte Pflanzen, Tiere und Waren sowie Fälschungen, Waffen, Feuerwerk, Medikamente, Bargeld usw. Mehr
Welche Waren werden berücksichtigt?
Für die Gewährung der Wertfreigrenze werden grundsätzlich alle mitgeführten Waren berücksichtigt, – auch zollfreie Lebensmittel, Tabakfabrikate, alkoholische Getränke, Haustiere und im Ausland ausgeführte Reparatur- und Unterhaltsarbeiten am eigenen Fahrzeug.
Nicht dazu gerechnet wird der Wert der persönlichen Gebrauchsgegenstände, des Reiseproviants oder des Treibstoffs für Ihr Fahrzeug.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich zur Mehrwertsteuer müssen Sie Zoll bezahlen, wenn Ihre mitgeführten Waren die Freimengen von alkoholischen Getränken, Tabakfabrikaten und gewissen Lebensmitteln überschreiten.
So hoch ist die Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beträgt 8,1 %. Für gewisse Waren gilt ein reduzierter Steuersatz von 2,6 % (z. B. für Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitschriften oder Medikamente).
Sie wird vom Entgelt berechnet, welches Sie für die Waren bezahlt haben. Basis dafür bildet die Rechnung, die Quittung oder der Kaufvertrag. Andernfalls wird der Marktwert besteuert, z. B. bei Geschenken. Als Marktwert gilt, was eine Drittperson bezahlen müsste, wenn sie den Gegenstand kaufen würde. Mehr Informationen zur Bemessungsgrundlage finden Sie hier: Mehrwertsteuer.
So berechnen Sie die Höhe der Mehrwertsteuer
Am einfachsten können Sie mögliche Abgaben mit unserer App QuickZoll berechnen. Geben Sie die Anzahl der Personen sowie die mitgeführten Waren ein. Mit der App können Sie anfallende Abgaben auch direkt anmelden und bezahlen.
Übersteigt der Gesamtwert 150 Franken, so müssen Sie für den Gesamtwert der eingeführten Waren die Mehrwertsteuer bezahlen. Beispiel: Der Gesamtwert beträgt 400 Franken. Die 150 Franken sind überschritten. Somit wird die Mehrwertsteuer auf 400 Franken berechnet.
Anwendungsbeispiele
Beispiele zur Anwendung der Wertfreigrenze für Einzelpersonen
Anwendung der Wertfreigrenze bei mehreren Personen, die zusammen reisen
So erhalten Sie die ausländische Mehrwertsteuer zurückerstattet
Wenn Sie im Ausland gekaufte Waren in die Schweiz bringen, haben Sie häufig die Möglichkeit, sich die ausländische MWST erstatten zu lassen. Mehr Informationen: Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beim Onlineshopping
Für Waren, die Sie im Ausland bestellen (z. B. im Internet) und die Ihnen per Post oder Kurierdienst zugestellt werden, gelten andere Bestimmungen. Mehr Informationen: Interneteinkauf, Post- und Kuriersendungen.
Weitere Informationen
Info Zoll: alle wichtigen Informationen auf einen Blick (PDF, 2 MB, 31.08.2023)Mit der Broschüre wollen wir dazu beitragen, Ihren Weg durch den Schweizer Zoll reibungslos zu gestalten. Kennen Sie schon unsere App QuickZoll?