Tragbare Musikinstrumente

Tragbare Musikinstrumente, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, können Sie im Reiseverkehr ohne Formalitäten vorübergehend in die Schweiz ein- oder aus der Schweiz ausführen.

Wichtige Info

Bitte beachten Sie: Besteht ein Musikinstrument aus Teilen oder Materialien von Tier- oder Pflanzenarten, die dem Artenschutz (CITES) unterliegen, so sind die entsprechenden Bestimmungen einzuhalten. Zur Vereinfachung kann das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV einen Instrumentenpass ausstellen. Mehr Informationen

Instrumente als Gebrauchsgegenstände einführen

Folgende Musikinstrumente werden ebenfalls als persönliche Gebrauchsgegenstände behandelt:

  • tragbare Musikinstrumente, die für Konzerte in der Schweiz oder zu Unterrichtszwecken verwendet werden; und
  • Leihinstrumente, die einer Person zur Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, ob diese ihren Wohnsitz im In- oder Ausland hat.

Dies gilt auch für Musikinstrumente, die nach vorübergehender Ausfuhr wieder in die Schweiz eingeführt werden.

Wenn Sie über einen Flughafen in die Schweiz einreisen, können Sie mit den oben genannten Musikinstrumenten den grünen Durchgang benutzen.

Ausnahmen

Die obengenannte Regelungen gelten jedoch nicht für:

  • tragbare Musikinstrumente, die zu anderen Zwecken vorübergehend ein- oder ausgeführt werden. So zum Beispiel für Expertisen, Reparaturen, Wertschätzungen oder zum ungewissen Verkauf;
  • neue oder gebrauchte tragbare Musikinstrumente, die Personen mit Wohnsitz Schweiz im Ausland kaufen und definitiv in die Schweiz einführen. Innerhalb der Wertfreigrenze von 300 Franken können diese abgabenfrei eingeführt werden;
  • Musikinstrumente, welche aus Teilen oder Materialien von Tier- oder Pflanzenarten bestehen, die dem Artenschutz (CITES) unterstehen;
  • nicht tragbare neue oder gebrauchte Musikinstrumente (z.B. ein Klavier).

Diese Regelungen gelten ausschliesslich für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. Auskünfte über die ausländischen Ein- und Ausfuhrbestimmungen erhalten Sie bei den jeweiligen Zollbehörden.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/reisen-und-einkaufen--freimengen-und-wertfreigrenze/einfuhr-in-die-schweiz/tragbare-musikinstrumente.html