Anwendungsbeispiele der Wertfreigrenze bei mehreren Personen

Anwendungsbeispiele der Wertfreigrenze bei mehreren Personen, wenn sie zusammen eine Zollanmeldung abgeben

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Eine Person gibt eine Zollanmeldung für 2 Personen ab, die folgende Waren einführen (jeder Fall ist für sich zu betrachten):

 1.     Ein einzelner Gegenstand für 200 Franken (z. B. Möbel, Kleid, Uhr, Autoservice, Heimtier)

⇒ Einzelne Gegenstände im Wert von über 150 Franken sind immer mehrwertsteuerpflichtig. Für den Gegenstand muss die Mehrwertsteuer bezahlt werden.

2.     Zwei Gegenstände zu je 120 Franken

⇒ Wertfreigrenze für 2 Personen kann beansprucht werden, d.h. die Gegenstände können mehrwertsteuerfrei eingeführt werden.

3.     Drei Gegenstände zu je 120 Franken

⇒ Wertfreigrenze kann von einer Person  beansprucht werden (150 Franken), die Wertfreigrenze für zweite Person ist überschritten. Für 210 Franken muss die Mehrwertsteuer bezahlt werden (360 - 150 = 210 Franken).

4.     Lebensmittel innerhalb der Höchstmengen, für insgesamt 500 Franken

⇒ Wertfreigrenze kann von einer Person für 150 Franken beansprucht werden, Wertfreigrenze für die zweite Person ist überschritten. Für Lebensmittel im Wert von 350 Franken ist die Mehrwertsteuer zu bezahlen (500 - 150 = 350 Franken).


Eine Person gibt eine Zollanmeldung für 3 Personen ab, die folgende Waren einführen (jeder Fall ist für sich zu betrachten):

1.     Ein einzelner Gegenstand für 400 Franken (z. B. Möbel, Kleid, Uhr, Autoservice, Heimtier)

⇒ Einzelne Gegenstände im Wert von über 150 Franken sind immer mehrwertsteuerpflichtig. Für den Gegenstand muss die Mehrwertsteuer bezahlt werden.

2.     Fünf Gegenstände zu je 120 Franken

⇒ Wertfreigrenze kann von zwei Personen beansprucht werden (je 150 Franken), die Wertfreigrenze für die dritte Person ist überschritten. Für 300 Franken muss die Mehrwertsteuer bezahlt werden (600 - 300 = 300 Franken).

3.     Zwei Gegenstände zu je 120 Franken und ein einzelner Gegenstand für 200 Franken

⇒ Wertfreigrenze kann von zwei Personen für die zwei Gegenstände zu je 120 Franken beansprucht werden. Da für einen Gegenstand mit einem Wert von über 150 Franken die Mehrwertsteuer jedoch immer zu bezahlen ist, muss für 200 Franken die Mehrwertsteuer bezahlt werden.

4.     Fünf Gegenstände zu je 120 Franken und ein Gegenstand für 200 Franken

⇒ Wertfreigrenze kann von zwei Personen beansprucht werden (je 150 Franken), Wertfreigrenze für dritte Person ist überschritten. Für 500 Franken muss die Mehrwertsteuer bezahlt werden (600 - 300 = 300 + 200 = 500 Franken)

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen

Info Zoll: alle wichtigen Informationen auf einen Blick (PDF, 2 MB, 31.08.2023)Mit der Broschüre wollen wir dazu beitragen, Ihren Weg durch den Schweizer Zoll reibungslos zu gestalten. Kennen Sie schon unsere App QuickZoll?

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