Lebensmittelvorräte für Ferienlager

Waren, die für Ferienlager bestimmt sind, gelten als Handelswaren und müssen dementsprechend veranlagt und versteuert werden.

Lebensmittelvorräte

Lebensmittelvorräte für Ferienlager, die von ausländischen Schulen, Sportvereinen, Kulturvereinen, Gruppen mit gemeinsamen Interessen usw. für ausländische Teilnehmende organisiert und durchgeführt werden, können jedoch vereinfacht eingeführt werden. Die Lebensmittelvorräte werden nach dem Zolltarif für den Reiseverkehr veranlagt. Sie bleiben aber vollumfänglich zoll- und mehrwertpflichtig. Die Wertfreigrenze und die Freimengen werden nicht gewährt.

Die Lebensmittelvorräte müssen bei der Einreise der Lagerteilnehmenden mitgeführt werden und zwar höchstens in einer Menge, die der Teilnehmerzahl und der Lagerdauer entspricht. Wir gewähren die oben genannten Erleichterungen für Lebensmittelvorräte auch dann, wenn Sie diese separat einführen, beispielsweise in einem separaten Fahrzeug.

 

Zollanmeldung 

Bei der Einreise müssen Sie die Vorräte unaufgefordert mündlich oder mit dem Formular «Anmeldung von Lebensmitteln für Ferienlager» bei einem durch das Personal des BAZG besetzten Grenzübergang anmelden.

Das Formular gilt als Zollanmeldung und ist verbindlich. Bei der Anmeldung müssen Sie der Zollstelle gleichzeitig ein Verzeichnis der Lagerteilnehmenden vorlegen.

Die detaillierten Öffnungszeiten der Zollstellen finden Sie im Dienststellenverzeichnis.

Bei regelmässig organisierten Ferienlagern kann sich der Organisator zwecks Vereinfachung der Einfuhrveranlagung an die Kreisdirektion wenden. Die Kontaktangaben finden Sie hier: Adressen Zoll.

Beschränkungen 

Bitte beachten Sie, dass Lebensmittel tierischer und pflanzlicher Herkunft aus anderen Staaten als der EU Einfuhrbeschränkungen unterliegen. Weitere Informationen: Tierprodukte / Pflanzen.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/reisen-und-einkaufen--freimengen-und-wertfreigrenze/einfuhr-in-die-schweiz/lebensmittelvorraete-fuer-ferienlager.html