Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) ab 1.1.2025
Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) in Kraft, die für Sie als Unternehmen relevant sein könnten. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Einforderung öffentlich-rechtlicher Forderungen.