Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist eine vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den gefahrenen Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abhängige eidgenössische Abgabe.
Sie muss für alle Motorfahrzeuge und deren Anhänger entrichtet werden, die
- ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen,
- dem Gütertransport dienen und
- im In- und Ausland immatrikuliert sind und das öffentliche Strassennetz der Schweiz befahren.
Abgabesätze
Aktuell angewendete Tarife
Abgabekategorie | Eurokategorie | Tarif |
---|---|---|
I | Euro 0 bis 5 | 3.10 Rp./tkm |
II | - | 2.69 Rp./tkm |
III | Euro 6 | 2.28 Rp./tkm |
Kein Rabatt mehr für Fahrzeuge mit Partikelfilter.
Berechnungsbeispiel
Massgebendes Gewicht | 18 t |
Tarif nach Emission (Euro 6) | 2.28 Rp./tkm |
Gefahrene Kilometer | 100 km |
Total (18 x 2.28 x 100 = 4105) | CHF 41.05 |
Sattelmotorfahrzeuge / Sattelschlepper
Für Sattelmotorfahrzeuge, die als Einheit immatrikuliert sind, wird die Abgabe nach dem Gesamtgewicht der Einheit berechnet. Sind Sattelschlepper und Sattelanhänger getrennt immatrikuliert, so ist das Leergewicht des Sattelschleppers und das Gesamtgewicht des Sattelanhängers massgebend.
Ausnahmen
Folgende in- und ausländisch immatrikulierte Fahrzeuge sind von der Abgabe ausgenommen:
- Militärfahrzeuge mit Militärkontrollschildern oder mit Zivilkontrollschildern und einem Aufkleber M+
- Fahrzeuge der Polizei, des Zolls, des Zivilschutzes, der Feuer-, Öl- und Chemiewehr sowie Ambulanzen
- Fahrzeuge, mit denen im Rahmen einer Konzession des BAV Personentransporte durchgeführt werden
- land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
- Fahrzeuge mit schweizerischen Tagesschildern
- Nicht ordentlich immatrikulierte Fahrzeuge mit Händlerschildern (ausgenommen Exportfahrzeuge)
- Fahrschulfahrzeuge, soweit sie ausschliesslich für Fahrschulzwecke eingesetzt und von einer registrierten Fahrschule immatrikuliert werden
- Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche bezeichnet sind
- Motorfahrzeuge mit elektrischem Antrieb
- Wohnanhänger und Sachentransportanhänger für Schausteller und Zirkusse
- Raupenfahrzeuge
- Transportachsen
- Motorfahrzeuge für invalide Personen
- Auf vorgängiges Gesuch an das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit hin:
Fahrten aus humanitären Gründen oder gemeinnützige, nicht kommerzielle Fahrten
Rückerstattungen und Begünstigungen
Für folgende Fahrzeuge und Transporte gibt es Sonderregelungen:
- Fahrten im unbegleiteten kombinierten Verkehr
- Transporte von Rohholz
- Transporte von offener Milch
- Transporte von landwirtschaftlichen Nutztieren
Emotachsimulator
Der emotachSimulator ist ein interaktives Schulungsprogramm. Er verschafft Fahrern und Fahrzeughaltern die Möglichkeit, die Bedienung des LSVA-Erfassungsgerätes (emotach) zu trainieren.
https://www.emotachsimulation.ch