Direkt im Computer statt im Briefkasten: Ab dem 1. Mai 2018 sind LSVA-Abrechnungen und -Veranlagungen auch elektronisch erhältlich.
Das neue Angebot bietet viele Vorteile. Das Abtippen von langen Referenznummern entfällt, Sie erhalten Ihre Abrechnung, dort wo Sie diese bezahlen - direkt in Ihrem E-Banking. Das Aufbewahren und das Suchen von Unterlagen wird einfacher. Die fahrzeugbezogenen Veranlagungen sind im selben PDF enthalten. Sie sparen Zeit und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Schonung der Umwelt.
Die Einführung der E-Rechnung im Bereich der LSVA ist Teil des Transformationsprogramms DaziT des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG. Ziel von DaziT ist, sämtliche Dienstleistungen vom BAZG für Firmen und Privatpersonen bis 2026 zu
digitalisieren.
Wie melden Sie sich für die E-Rechnung an?
- Einloggen ins E-Banking
- Anmelden für E-Rechnung – Wählen Sie den Menüpunkt «E-Rechnung» aus und melden Sie sich in wenigen
Schritten für den elektronischen Empfang von Rechnung und Veranlagung im E-Banking an. Ein Widerruf ist jederzeit möglich. Auswählen des BAZG als Rechnungsteller – Wählen Sie in der Liste der Rechnungsteller das BAZG aus, erfassen Sie in der Registriermaske Ihre persönlichen Daten und geben Sie uns Ihre Kontonummer an (neunstellige Nummer beginnend mit 533; bei Fahrzeugeinlösung in mehreren Kantonen besitzen Sie mehrere Kontonummern!). Sie erhalten nun alle Rechnungen nur noch als E-Rechnung, solange die Zahlungsfristen eingehalten werden. - Funktioniert das auch bei meiner Bank? – Die E-Rechnung ist bei den meisten Banken fester Bestandteil vom E-Banking. Auf
www.e-rechnung.ch finden Sie heraus, ob auch Ihre Bank dabei ist.
Machen auch Sie mit und verlangen Sie unsere E-Rechnung!
Alle Informationen finden Sie unter:
Lastschriftverfahren
Unter Publikationen und Formulare zur Schwerverkehrsabgabe LSVA und PSVA finden Sie das Antragsformular 61.42 Belastungsermächtigung LSV.
- Wir bitten Sie, im Rahmen oben rechts Ihre vollständige Adresse anzugeben und den mittleren Abschnitt auszufüllen.
- Bitte erstellen Sie für Ihr Dossier eine Kopie vom ausgefüllten Antragsformular
- Senden Sie das Original an Ihre Bank. Diese füllt den untersten Teil aus und leitet das Antragsformular dann direkt an uns weiter
Wir weisen Sie darauf hin, dass das LSV, je nach Eingangsdatum Ihrer Belastungsermächtigung, möglicherweise erst bei der übernächsten Rechnung wirksam wird.
FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen