Erhebungsgebiet
Das Fürstentum Liechtenstein sowie die Enklave Büsingen gehören zum schweizerischen Zollgebiet der Aussenhandelsstatistik, wogegen die Talschaften Samnaun und Sampuoir davon ausgeschlossen sind.
Das Fürstentum Liechtenstein sowie die Enklave Büsingen gehören zum schweizerischen Zollgebiet der Aussenhandelsstatistik, wogegen die Talschaften Samnaun und Sampuoir davon ausgeschlossen sind.
International wird zwischen Spezial- und Generalhandel unterschieden. Die schweizerische Aussenhandelsstatistik basiert auf dem Spezialhandelskonzept. Dieses umfasst bei der Einfuhr jene Handelswaren, die durch Veranlagung zollrechtlich frei zirkulieren können und bei der Ausfuhr jene Waren, die aus dem schweizerischen Zollgebiet verbracht werden (detailliertere Informationen siehe Erhebungskonzept).
Die schweizerische Aussenhandelsstatistik umfasst die Einfuhr und Ausfuhr von Waren wie folgt:
Einfuhr:
Ausfuhr:
Ausgeschlossen sind:
Die Aussenhandelsstatistik basiert hauptsächlich auf den Daten aus den Zollanmeldungen der Importeure und Exporteure oder deren Vertreter. Die Daten zum Eigentumswechsel von Schiffen liefert jedoch das Schweizerische Seeschifffahrtsamt sowie das Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt.
Daten | Datenquellen |
---|---|
Eigentumswechsel von Schiffen | - Schweizerisches Seeschifffahrtsamt - Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt |
Elektrischer Strom | Elektrizitätsunternehmen |
Alle weiteren Daten | Schweizer Zollstellen |
Alle Daten haben im Laufe ihrer Aufbereitung mehrere Plausibilitätstests zu bestehen.
Wir verarbeiten und veröffentlichen die aussenhandelsstatistischen Daten monatlich. Die Daten des laufenden Jahres werden ggf. korrigiert und gelten daher bis zum definitiven Jahresabschluss Mitte Mai des Folgejahres als provisorisch.
Elektrischer Strom wird seit 2002 in der Aussenhandelsstatistik erfasst (siehe Info 2006 elektrischer Strom).
Seit dem 1. Januar 2013 wird eine neue Methode bei der Erhebung der grenzüberschreitenden Stromflüsse angewendet. Diese stützt sich auf die Nettowerte der im Stromhandel getätigten Importe und Exporte und nicht mehr auf die reinen Vertragsmengen (Bruttowerte).
Dieser Methodenwechsel hat eine Verringerung des Handels in der Grössenordnung von 2 bis 4 Milliarden Franken zur Folge, hauptsächlich im Handel mit Deutschland. In geringerem Masse von der Neuerung ebenfalls betroffen sind die anderen drei Handelspartner der Schweiz im Strombereich: Frankreich, Italien und Österreich.
Infoschreiben vom BfE über die Methodenanpassung (PDF, 137 kB, 06.05.2013)
Die Elektrizitätsunternehmen senden einmal monatlich ihre Handelsbilanzdaten elektronisch an das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Die Unternehmen müssen also nicht jeden grenzüberschreitenden Stromfluss einzelnen anmelden.
Die definitiven Stromdaten stehen erst drei Monate nach dem eigentlichen Berichtsmonat zur Verfügung. Aus diesem Grund und bis zum Vorliegen der effektiven Daten werden die Export- und Importergebnisse vom BAZG geschätzt (Kurzfristprognose).
Seit Jahresbeginn 2019 wenden einzelne inländische Produzenten im Bereich Pharma (Medikamente) schrittweise ein neues Vertriebsmodell an, welches sichtbare und dauerhafte Auswirkungen auch auf die schweizerische Aussenhandelsstatistik hat. So werden gewisse Pharmaprodukte für die weltweite Distribution direkt ab dem letzten Produktionsort im Ausland versendet, ohne dass diese Produkte zuvor erneut in die Schweiz gelangen. Durch diesen Modellwechsel können die Exporte im Pharmabereich ‒ gegenüber der Vergleichsbasis nach «altem Vertriebsmodell» ‒ ab 2019 schätzungsweise um 5 Milliarden Franken niedriger ausfallen. Auch importseitig wird das Niveau in vergleichbarem Ausmass tiefer zu liegen kommen als nach bisheriger Methode. Trotz dieses Systemwechsels konnte Chemie-Pharma ihre Importe und Exporte im Jahr 2019 ausweiten.