Verkehrsrichtungen
Als Verkehrsrichtungen gelten die Einfuhr, die Ausfuhr und der Transit.
Als Verkehrsrichtungen gelten die Einfuhr, die Ausfuhr und der Transit.
In der Aussenhandelsstatistik ist der Monat die kleinste Auswertungsperiode.
In jeder Zollanmeldung werden die ein- und ausgeführten Produkte mit einer achtstelligen Kennziffer, der so genannten Tarifnummer, versehen (codiert). Diese Codierung lehnt sich an die internationale Klassifizierung (Nomenklatur) des Harmonisierten Systems (HS). Die rund 9000 gültigen Tarifnummern bilden zugleich die Bausteine für die Erstellung der Aussenhandelsstatistik, so z.B. nach Waren und Warengruppen.
Alle in der Aussenhandelsstatistik ausgewiesenen Werte beziehen sich auf den fakturierten Preis der Ware franko Schweizer Grenze in CHF (= statistischer Wert). Sie umfassen den Preis oder Wert der Waren ab Versendungsort zuzüglich der Transport- Versicherungs- und sonstigen Kosten, abzüglich Rabatte und Skonti, bis zur Schweizer Grenze (ohne Einfuhrabgaben). Die Nebenkostenanteile stützen sich auf die Incoterms CIF (Cost, Insurance, Freight) bei der Einfuhr und FOB (Free on Board) bei der Ausfuhr. Lautet die Rechnung auf eine ausländische Währung, werden die fakturierten Beträge zum Devisenverkaufskurs des Vortages umgerechnet.
Die Aussenhandelsstatistik weist die Eigenmasse einer Ware in kg aus (d.h. reines Warengewicht ohne Umschliessungen, Füllmaterial oder Warenträger).
Für bestimmte Waren gibt es ausserdem Informationen über die Zusatzmenge wie z.B. Stückzahl, Liter, Meter, Paar.
Für die Aussenhandelsstatistik ist seit dem 1.1.2012 das Ursprungsland bei der Einfuhr massgebend (davor: Erzeugungsland). Das Ursprungsland ist jenes Land, in welchem die Ware vollständig gewonnen oder überwiegend hergestellt wurde.
Exportseitig ist das Bestimmungsland relevant; als Bestimmungsland gilt jenes Land, in welches die Ware ausgeführt oder in welchem die Ware veredelt (weiter verarbeitet) wurde.
Die Zuweisung zum Kanton richtet sich nach der Adresse des Exporteurs beziehungsweise des Importeurs als Besitzer der gehandelten Ware. Mithilfe der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) werden die Aussenhandelsdaten mit den Daten im Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) des Bundesamtes für Statistik abgeglichen, das insbesondere Angaben zur Adresse und zur Anzahl Arbeitsplätze enthält. Die effektive Verteilung auf die einzelnen Kantone erfolgt somit entweder (wenn der Exporteur nur in einem einzigen Kanton präsent ist) auf den Kanton der Standortadresse oder (wenn der Exporteur in mehreren Kantonen anwesend ist), indem jedem Kanton der proportionale Anteil zur Anzahl Arbeitsplätze des Exporteurs in diesem Kanton zugewiesen wird. Die Kantone werden gemäss der Definition des Bundesamtes für Statistik (siehe Notiz zur Methodik) in sieben Grossregionen zusammengefasst.
Das schweizerische Zollgebiet unterteilt sich in fünf Übertrittsgebiete (deutsche, französische, italienische und österreichische Grenze sowie Inlandzollstellen). Jedes Übertrittsgebiet besteht aus mehreren Übertrittszonen. Diese wiederum enthalten eine oder mehrere Zollstellen. Aussenhandelsstatistisch ist jene Zollstelle massgebend, welche die Zollanmeldung rechtskräftig abgenommen hat.
Die Aussenhandelsstatistik gibt auch Informationen darüber, mit welchem Verkehrsmittel die Ware über die Grenze transportiert wurde. Dabei wird zwischen Schiene, Strasse, Wasser, Luft, Post (bis Ende 2012 erfasst), Pipeline und eigenem Antrieb unterschieden. Massgebend ist das zum Zeitpunkt des Grenzübertritts verwendete Verkehrsmittel.
Beim Transit wird für alle Transporte dasjenige Verkehrsmittel aufgeführt, mit welchem die längste Wegstrecke innerhalb der Schweiz zurückgelegt wurde. Der Transit kann entweder auf der Schiene, Strasse oder per Pipeline erfolgen. Nicht erfasst werden Transite im Schiffs- und Luftverkehr.
Die Aussenhandelsstatistik beinhaltet auch die Zollerträge, die sich auf die erhobenen Einfuhrzölle beziehen. Das schweizerische System wendet den Gewichtszoll an, d.h. der Zollansatz bezieht sich auf das Bruttogewicht (also das Warengewicht plus sämtliche Verpackungen) oder auf die Einheit (Liter, usw.) der Ware und ist in Franken je 100 kg festgelegt. Dieses steht damit im Gegensatz zum Wertzollansatz, der sich nach einem fixen Prozentsatz des Warenwerts richtet.
Die aussenhandelsstatistischen Ergebnisse werden nach dem konjunkturellen Total (Total 1) und dem Gesamttotal (Total 2) veröffentlicht. Die beiden Totale unterscheiden sich darin, dass die Edelmetalle, Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenständen und Antiquitäten im Total 2 enthalten sind, im Total 1 hingegen nicht.
Das Total 1 wird in erster Linie für die konjunkturelle Betrachtung beigezogen, während für die Vergleiche mit anderen Ländern vorzugsweise das Gesamttotal (Total 2) verwendet wird.