Mit NMTS können Sie die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA / Maut) für Fahrten in der Schweiz online anmelden und bezahlen (Webshop).
Einfahrt in die Schweiz (Anmeldung)
Die LSVA-Anmeldung muss vor der Einfahrt in die Schweiz erfolgen (maximal 5 Tage im Voraus), am besten durch die Transportfirma (Büro).
Gehen Sie auf www.nmts.ch und geben Sie folgende Informationen ein:
- Zulassungsland
- Kontrollschild
- EURO Emissionsklasse
- Zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination in Kilo (gemäss Fahrzeugausweisen)
- Einfahrtsdatum und Ausfahrtsdatum
- Distanz in Kilometer
Optionen für die Bezahlung:
- Elektronisch:
- Kreditkarten
- Tankkarten
- Bargeld: Bezahlen Sie am Schalter (Kasse) bei der Einfahrt. Die Barzahlung ist nicht an allen Grenzübergängen möglich.
Empfehlung: Geben Sie eine Emailadresse ein, um eine Kopie der Anmeldung zu erhalten.
Tickets/Quittungen müssen am Grenzübergang (Zoll) nicht gezeigt werden.
Kontaktieren Sie Ihre Firma (Büro). Der Zoll macht keine Anmeldungen an der Grenze.
Ausfahrt aus der Schweiz
Mit einer korrekten und gültigen Anmeldung müssen Sie bei der Ausfahrt nichts unternehmen. Tickets/Quittungen müssen am Grenzübergang (Zoll) nicht gezeigt werden.
Wenn nötig können Sie vor der Ausfahrt das Gesamtgewicht (Kg) und die Distanz (KM) anpassen:
- Gesamtgewicht: nur nach oben möglich (mehr Gewicht)
- Distanz: in beide Richtungen möglich (mehr oder weniger Kilometer)
Gehen Sie dafür auf www.nmts.ch und klicken Sie oben rechts auf das Ticket-Symbol. Sie können die Anmeldung mit dem Bleistift-Symbol bearbeiten.
Bitte beachten Sie die geltenden Fristen:
- Bei Barzahlungen: Anpassung und Nachbezahlung am Zoll-Schalter vor der Ausfahrt
- Bei elektronischen Zahlungsmitteln (Kreditkarte/Tankkarte): Anpassung online bis maximal 5 Tage nach der Ausfahrt
Vollautomatische Erfassung der LSVA: Wechseln Sie jetzt zum European Electronic Toll Service (EETS) oder zum NETS.
Mehr Infos
FAQ
Die Anmeldung kann maximal 5 Tage vor Einfahrt erfolgen, am besten durch die Transportfirma (Büro). Bis vor Einfahrt kann die
Anmeldung ohne Einschränkungen geändert oder storniert werden.
Im Webshop steht Ihnen einen Routenplaner zur Verfügung (Link). Geben Sie die Einfahrt- und Ausfahrtsorte mit allfälligen Zwischenzielen ein und tragen Sie die angezeigte Distanz in KM in das Feld ein. Falls Sie eine andere (grössere/kleinere) Distanz gefahren sind, können Sie die Anzahl KM vor der Ausfahrt im Webshop anpassen.
Sie müssen das Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination in kg gemäss Fahrzeugausweisen (Zugfahrzeug + Anhänger) angeben (max. 40'000 kg):
- Bei Lastwagen gilt: Gesamtgewicht Zugfahrzeug + Gesamtgewicht Anhänger
- Bei Sattelschlepper gilt: Leergewicht Zugfahrzeug + Gesamtgewicht Auflieger
- Bei Solo-Fahrzeug gilt immer das Gesamtgewicht
Falls Sie während der Fahrt die Fahrzeugkombination ändern und einen schwereren Anhänger oder Auflieger anhängen, müssen Sie das angemeldete Gewicht vor der Ausfahrt im Webshop anpassen. Das Gewicht kann nur nach oben angepasst werden (mehr Gewicht). Bei Anpassungen gilt das höchste verwendete Gewicht für die ganze Fahrt.
Aktivieren Sie die Funktion «Ich habe kein Standardkontrollschild» und geben Sie das Kennzeichen nochmals ein.
Klicken Sie am Ende der Anmeldung auf «Teilen». Eine Email wird generiert, mit der Sie den Link verschicken können. Sie können den Link ebenfalls kopieren und via SMS oder Messenger-Dienst versenden. Der Chauffeur kann auf diesen Link klicken, und die Anmeldung erscheint bei ihm auf dem Smartphone. Tickets/Quittungen müssen am Grenzübergang (Zoll) nicht systematisch gezeigt werden. Der Versand der Anmeldung ist nur für die Barbezahlung an der Grenze erforderlich.
Ja. Bis zur Einfahrt kann die Anmeldung geändert oder storniert werden. Bei der Einfahrt wird die Anmeldung «aktiviert»: ab dann ist eine Stornierung nicht mehr möglich, Sie können nur noch das Gesamtgewicht und die Distanz anpassen. Bei Barzahlung müssen Sie Anpassungen vor der Ausfahrt am Grenzübergang (Zoll-Schalter) vornehmen, bei elektronischen Zahlungsmitteln (Kreditkarte/Tankkarte) können Sie Anpassungen selbstständig im Webshop noch bis maximal 5 Tage nach der Ausfahrt vornehmen.
Klicken Sie im Webshop oben rechts auf das Ticket-Symbol. Sie können die Anmeldung mit dem Bleistift-Symbol bearbeiten.
Das Ausfahrtsdatum kann nachträglich nicht mehr geändert werden. Sind Sie nicht sicher wie lange Sie in der Schweiz bleiben, so geben Sie die maximale Zeitdauer (5 Tage) ein.
Bei der Bezahlung einer NMTS-Anmeldung mit Kreditkarte oder Tankkarte, wird keine Bestätigung zugestellt. Eine Veranlagungsinformation wird 5 Tage nach Ausfahrt aus der Schweiz an die angegebene E-Mail-Adresse zugestellt.
Klicken Sie im Webshop oben rechts auf das Ticket-Symbol. Dort klicken Sie auf +importieren und geben die Referenz-Nummer der Anmeldung im Feld ein. Falls Sie die Nummer nicht mehr haben, kontaktieren Sie das BAZG via Email (lsvaausland@bazg.admin.ch) und geben Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs und das Einfahrtsdatum an.
Sie können Anmeldungen nur bis zur Einfahrt stornieren. Wenn Sie eine Anmeldung für eine Einfahrt am gleichen Tag erfassen, wird die Anmeldung sofort aktiviert und kann nicht mehr storniert werden. Sie können ab diesem Zeitpunkt nur noch das Gewicht und die Distanz anpassen.
Versuchen Sie es später erneut. Sie können die Anmeldung spätestens bis vor der Ausfahrt aus der Schweiz erfassen. Falls der Webshop bis zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht funktioniert, gehen Sie bei der Ausfahrt zum Zoll-Schalter. Disponenten (Büro) können sich für Supportanfragen an das BAZG wenden (siehe Kontaktbox).
Nein. Massgebend ist die elektronische Anmeldung. Tickets/Quittungen müssen am Grenzübergang (Zoll) nicht gezeigt werden. Bei Kontrollen gilt ebenfalls die elektronische Anmeldung.
Bei elektronischen Zahlungsmitteln ist der reservierte Betrag höher als die angemeldeten Abgaben. Der definitive Betrag wird erst bei Ausfahrt aus der Schweiz berechnet. Dieser definitive Betrag wird belastet und der reservierte Betrag freigegeben.
Bei Bezahlung mit Kreditkarte wird immer ein Betrag von mindestens CHF 300.- reserviert. Die definitive Belastung erfolgt erst nach Veranlagung der NMTS-Anmeldung (5 Tage nach Ausfahrt aus der Schweiz). Der reservierte Betrag wird dann wieder freigegeben.
Die Barzahlung ist nur an besetzten Grenzübergängen möglich (Dienststellenverzeichnis). Sie müssen bei der Einfahrt und bei nachträglichen Anpassungen auch noch bei der Ausfahrt an den Zoll-Schalter gehen. Dies kann zu Wartezeiten führen. Wir empfehlen die Nutzung von elektronischen Zahlungsmitteln (Kreditkarte/Tankkarte).
Nein. Die Daten müssen bei jeder Anmeldung neu erfasst werden. EETS oder NETS bietet eine vollautomatische Deklaration der LSVA. Mehr Infos
Klicken Sie im Webshop oben rechts auf das Ticket-Symbol. Dort klicken Sie auf +importieren und geben die Referenz-Nummer der Anmeldung im Feld ein. Klicken Sie auf dem gewünschten Ticket auf «Veranlagung senden» und geben Sie eine Emailadresse ein. Falls Sie die Nummer nicht mehr haben, kontaktieren Sie das BAZG via Email (lsvaausland@bazg.admin.ch) und geben Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs und das Einfahrtsdatum an. Empfehlung: Geben Sie bei der Anmeldung immer eine Emailadresse ein, um eine Kopie zu erhalten.
Kontaktieren Sie das BAZG via Email (lsvaausland@bazg.admin.ch) und geben Sie folgende Angaben an: Veranlagungsnummer, Kennzeichen, Datum Einfahrt. Die Frist für die Einreichung von Beanstandungen beträgt 30 Tage.
Weiterführende Infos
Kontakt
Auskunftszentrale für Zollbestimmungen
Tel. +41 58 467 15 15
Montag bis Freitag
08:00 - 11:30 und 13:30 - 17:00 Uhr
Technische- oder Bedienungs-Probleme
Service Desk BAZG
Tel. +41 58 462 60 00