Die elektronische Vignette kann via www.e-vignette.ch über das «Via Portal» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bezogen werden. Für Firmen bietet das Via Portal die interessante Möglichkeit, ihre Fahrzeugflotte zu managen.
E-Vignette & Via Portal
Das Via Portal des BAZG ermöglicht einen schnellen und effizienten Erwerb einer oder mehrerer E-Vignetten für Motorfahrzeuge, Anhänger und Motorräder zur Nutzung der Schweizer Autobahnen und Autostrassen. Der Käufer kann schnell und einfach unter Angabe der Fahrzeugkategorie, des Zulassungslandes sowie des Kontrollschilds die E-Vignette entweder per Kreditkarte oder TWINT bezahlen. Die Gültigkeit der E-Vignette beginnt mit dem erfolgreichen Kauf und unterscheidet sich in Sachen Gültigkeitsdauer nicht von der Klebevignette (1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres).
Voraussetzung
Das ePortal des Bundes stellt einen zentralen Zugang zu den verschiedenen Anwendungen der Bundesverwaltung zur Verfügung. Das Via Portal ist auch darüber zu erreichen.
Eine Registrierung im ePortal ermöglicht in Bezug auf das Via Portal eine zentrale Speicherung der Tickets. Dies bedeutet, dass Benutzer unabhängig vom lokalen Browser-Cache sowie des benutzten Endgerätes jederzeit auf ihre Tickets zugreifen kann und Funktionen wie Kontrollschildwechsel sowie den Versand der Quittung an seine E-Mail-Adresse auf jedem Endgerät initiieren kann.
Anmeldung oder Registrierung im ePortal
Das einmalige Erstellen eines Benutzerkontos ist ausreichend. Sie müssen keine Geschäftsbeziehung mit dem BAZG erfassen..
Zum ePortal: ePortal (admin.ch)
Es gibt im Via Portal die Möglichkeit, mehrere E-Vignetten gleichzeitig zu erfassen und diese zu bezahlen. Die Funktion heisst «E-Vignetten für mehrere Fahrzeuge» und ist nach der Registrierung & Anmeldung im ePortal auf dem Via Portal verfügbar.
Diese Funktion ermöglicht mit einem bereitgestellten CSV Template unter Angabe von Fahrzeugkategorie, Zulassungsland, Kontrollschild sowie der Kontrollschildfarbe, mehrere Fahrzeuge gleichzeitig zu erfassen.
Vorlage herunterladen, Fahrzeuge in Template einfügen & Datei hochladen
Hochgeladene Fahrzeugangaben überprüfen
Für Unternehmen in der Schweiz mit einer Fahrzeugflotte, die als Geschäftspartner beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG registriert sind, steht die Funktion Zahlung auf Rechnung zur Verfügung. Für die Registrierung, befolgen Sie dazu die ersten vier Onboarding-Schritte, die auf unserer Webseite beschrieben sind: Registrierung für die digitalen Services des Schweizer Zolls im ePortal (Onboarding). Wählen Sie die Geschäftspartnerrolle «Via Billing» aus, damit Sie die Funktion «Zahlung auf Rechnung» künftig nutzen können.
Sobald die Rolle zugewiesen wird, erhalten Sie eine Meldung und «Rechnung» steht als Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung. Das verwendete Login darf nur mit einem Geschäftspartner verknüpft sein. Ist das Login mit mehreren Geschäftspartnern verknüpft, ist die Option «Kauf auf Rechnung» zurzeit nicht möglich und wird auch nicht angezeigt!
Diese Option wird bei Firmen besonders empfohlen. Falls sich mehrere Personen ein Fahrzeug teilen, kann so überprüft werden, ob für ein entsprechendes Kontrollschild eine E-Vignette vorliegt.
Es gibt die Möglichkeit, im Via Portal beispielweise vor dem Kauf einer E-Vignette, zu überprüfen, ob bereits eine gültige E-Vignette für dieses spezifische Kontrollschild erworben wurde. Dies könnte exemplarisch bei einem Leihfahrzeug der Fall sein. Unter Angabe des Zulassungslandes sowie dem Kontrollschild wird dann überprüft, ob eine gültige E-Vignette besteht.
Achtung: Diese Abfrage kann nur auf E-Vignetten zugreifen, welche beim Kauf als «öffentlich einsehbar» deklariert wurden. Damit Dritte, wie z.B. Personen mit denen Sie ein Fahrzeug teilen, überprüfen können, ob für ein Kontrollschild bereits eine E-Vignette vorhanden ist, wird empfohlen, bei der Registrierung «Öffentlich einsehbar» anzuwählen.
Es besteht die Möglichkeit, im Via Portal für eine gültige E-Vignette einen Kontrollschildwechsel durchzuführen (Ticketsymbol oben neben Einkaufswagen). Dieser Kontrollschildwechsel ist unter Angabe des neuen Kontrollschildes, der Begründung des Kontrollschildwechsels sowie einer Bestätigung, dass das Fahrzeug sowie die Halterin / der Halter vor und nach dem Kontrollschildwechsel identisch sind, möglich.
Für im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge werden Sie ebenfalls aufgefordert, das Formular mit Ihren persönlichen Daten und den erforderlichen Dokumenten auszufüllen, wenn die Korrektur nach 24 Stunden erfolgt.
Achtung: Es handelt sich hierbei lediglich um eine Anfrage. Die E-Vignette ist erst mit der offiziellen Bestätigung des BAZG (via E-Mail) für das neue Kontrollschild gültig.