Umstellung auf Passar 1.0

Nach der Inbetriebnahme von Passar 1.0 am 1. Juni 2023 werden die Geschäftsfälle in den Bereichen Durchfuhr (bisher: Transit) und Ausfuhr schrittweise auf Passar umgestellt. Die Ecktermine wurden zwischen BAZG und Wirtschaft vereinbart.



Eröffnung internationale Durchfuhr bei einer schweizerischen Zollstelle (WP2)

Dieser Geschäftsfall entspricht der bisherigen «CH-Transiteröffnung bei einer Grenzzollstelle mit Bestimmung Ausland». In der technischen Dokumentation Passar für Softwareentwickler ist er als Warenprozess WP2 gekennzeichnet.

Merkblatt für Spediteure – das Wichtigste im Überblick (PDF, 136 kB, 06.12.2023)

Richtlinie 14-01

Infoblatt «NCTS : Draft-Versandbegleitdokument» (PDF, 114 kB, 22.11.2023)

Transportprozess Passar


Eröffnung internationale Durchfuhr im Domizilprozess als zugelassener Versender (WP3)

Dieser Geschäftsfall entspricht der bisherigen «CH-Transiteröffnung am Domizil eines zugelassenen Versenders mit Bestimmung Ausland». In der technischen Dokumentation Passar für Softwareentwickler ist er als Warenprozess WP3 gekennzeichnet.

Merkblatt für Zugelassene Versender – das Wichtigste im Überblick (PDF, 70 kB, 06.12.2023)

Richtlinie 10-21

Publikationen zugelassene Empfänger und Versender

Transportprozess Passar




https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/services/services-firmen/services-firmen_einfuhr-ausfuhr-durchfuhr/passar/passar-umstellung.html