Passar 2.0: Ablösung ZAZ-Konto durch GP-ID

Die heutigen ZAZ-Konten werden ab 2026 mit der Umstellung der Einfuhr auf Passar abgelöst. Künftig gilt die Geschäftspartner-ID (GP-ID) als Identifikationsnummer.

Ablösung ZAZ-Konto durch GP-ID

Die Nutzung der digitalen Dienstleistungen des BAZG setzt eine einmalige Registrierung als Geschäftspartner des BAZG im ePortal des Bundes voraus. Im Handelswarenverkehr ersetzt die Geschäftspartner-ID (GP-ID) die heutigen ZAZ-Konten.

Das BAZG empfiehlt den Bezügern von Dokumenten (Veranlagungsverfügungen, Rechnungen) eine rechtzeitige Registrierung im ePortal mit der Geschäftspartnerrolle «Dokumentenbezug im Warenverkehr».

Registrierung im ePortal des Bundes

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Eine automatisierte Migration der ZAZ-Konten auf GP-ID ist nicht möglich. Unternehmen müssen sich selbstständig im ePortal registrieren. Das BAZG prüft die Möglichkeit, bereits auf ZAZ-Konten eingerichtete Lastschriftverfahren / eBill / Direct Debit ohne erneute Antragsstellung auf die GP-ID zu übertragen.

  • Pro UID-Nr. bzw, BUR-ID. kann lediglich eine GP-ID registriert werden. Als zusätzliches Differenzierungsmerkmal zur Abbildung ihrer internen Organisation, können Unternehmen bei Bedarf ein freies Textfeld bei der Warenanmeldung nutzen. Der dort eingegebene Text erscheint anschliessend auf der Verfügung. Die Erfassung steht in der Verantwortung der Unternehmen und wird vom BAZG nicht plausibilisiert.

Parallelbetrieb e-dec / Passar

Der Wechsel von der ZAZ-Nr. auf die GP-ID ist an die Umstellung von e-dec Einfuhr auf Passar Einfuhr gekoppelt. Die Unternehmen stellen zu einem individuellen Zeitpunkt innerhalb der vereinbarten Übergangsphase von e-dec auf Passar um (siehe Roadmap Passar 2.0).

In der Übergangsphase werden Wareneinfuhren in die Schweiz entweder in e-dec Import oder in Passar Einfuhr angemeldet. Dabei gilt: «altes System-alte Regeln (e-dec) / neues System-neue Regeln (Passar)»:

  • Einfuhren im alten System e-dec funktionieren wie bisher, bis e-dec definitiv ausser Betrieb genommen wird (ZAZ-Konto und Dokumentenbezug über die etablierten Kanäle).

  • Einfuhren im neuen System Passar sind nicht mehr an ein ZAZ-Konto, sondern an eine Geschäftspartner-ID (GP-ID) geknüpft. Diese gilt ebenfalls für den Dokumentenbezug.

Detailliertere Informationen zur Ablösung der ZAZ-Konten folgen mit der Einführung Passar 2.0.

Dokumentenbezug mit Passar

Einzelne Verfügungen werden in Zukunft unter dem Begriff «Zusammenzug» gebündelt. Wegen den unterschiedlichen Zahlungsfristen wird es zwei Zusammenzüge bzw. Rechnungen geben: Eine Rechnung für MwSt (zahlbar innert 60 Tagen) und eine Rechnung für andere Abgaben wie Zollabgaben (zahlbar innert 5 Tagen). Diese Zusammenzüge werden jeweils auf den Rechnungen zur Nachvollziehbarkeit aufgeführt.

Die Dokumente können in der Anwendung «Chartera Output» (ePortal) oder automatisch über eine B2B-Schnittstelle bezogen werden. Der PDF-Rechnungsversand wird eingestellt.  

Dokumentenbezug aus Passar

Sicherheitsleitungen und Debitorenstatus

Mit der Einführung des sogenannten Debitorenstatus kann auf das generelle Einfordern von Sicherheiten verzichtet werden. Die Zahlungsgefährdung wird künftig mit gezielten und risikobasierten Instrumenten verhindert, z.B. mit forderungsbezogenen Sicherheiten oder Sofortzahlung. Die komplette Sperrung eines Geschäftspartners wie bisher beim ZAZ ist nicht mehr vorgesehen.

Detailliertere Informationen folgen mit der Einführung Passar 2.0.

FAQ

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/services/services-firmen/services-firmen_einfuhr-ausfuhr-durchfuhr/passar/passar-zaz.html