Jedermannsfunk (CB-Funk)

Der Jedermannsfunk (CB-Funk) wird für alle Arten privater, nichtkommerzieller Funkkommunikation im 27 MHz-Bereich benutzt. Er ist zum persönlichen Informations- und Meinungsaustausch bestimmt. CB bedeutet "Citizens Band" und heisst übersetzt „Bürger-Band".

Zollbestimmungen

Gebrauchte CB-Funkgeräte im 27 MHz-Bereich können von Personen, die im Ausland wohnen, abgabenfrei eingeführt werden, sofern die Geräte zur Wiederausfuhr bestimmt sind.

Gebrauchte oder neue CB-Funkgeräte, die für die Schweiz bestimmt sind, müssen angemeldet und veranlagt werden.

Konzession

  • Sprechfunk: CB-Sprechfunkgeräte im 27 MHz-Bereich dürfen ab dem 1. Januar 2013 ohne Funkkonzession in der Schweiz betrieben werden. Es dürfen aber nur CB-Sprechfunkgeräte betrieben werden, welche den schweizerischen Schnittstellenanforderungen genügen (BAKOM).

  • Datenfunk: Wer Packet-Radio-Geräte auf CB-Funkfrequenzen in der Schweiz betreiben will, benötigt auch nach dem 01.01.2013 ein Rufzeichen. Die Registrierung der entsprechenden Rufzeichen wird weiterhin vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) erfolgen. Anfragen und Registrierung der Rufzeichen sind zu richten an:
    kf-fk@bakom.admin.ch

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Kommunikation.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/verbote--beschraenkungen-und-bewilligungen/jedermannsfunk--cb-funk-.html