Radarwarngeräte

Radarwarngeräte (Radarwellen-Spürgeräte, Radar-Detektoren, Driver-Alert usw.) machen den Fahrzeugführer mit akustischen oder optischen Signalen auf Geschwindigkeitskontrollen der Polizei aufmerksam. Solche Signale erlauben dem zu schnell fahrenden Fahrzeuglenker, die Geschwindigkeit rechtzeitig vor einer Kontrolle zu reduzieren.

In der Schweiz ist die Benutzung wie auch das Inverkehrbringen solcher Geräte verboten.

Wir beschlagnahmen solche Geräte und übergeben sie der zuständigen kantonalen Behörde. In der Regel wird das Gerät vernichtet und eine Busse ausgesprochen.  

Wurde das Gerät nicht oder unrichtig zur Zollbehandlung angemeldet, führt dies zu einer zusätzlichen Busse.

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) kann Ihnen Auskunft über die Zulässigkeit einzelner Gerätetypen erteilen.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/verbote--beschraenkungen-und-bewilligungen/radarwarngeraete.html