Für gewisse Tiere und Pflanzen heisst es an der Schweizer Grenze: Stopp!
Überlegen Sie, eine exotische Schlange von Ihrer Asienreise mitzubringen? Oder seltene Blumen aus Südamerika einzuführen? Solche Aktionen sind riskant, denn in der Schweiz gelten strikte Regeln, welche die Biodiversität wahren und die Einschleppung von Krankheiten und invasiven Arten verhindern sollen.
Der Schutz von Tier- und Pflanzenarten ist ein wichtiger Bestandteil der Grenzkontrollen. So ist zum Beispiel die Einfuhr von Tierarten, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) fallen, verboten oder nur unter gewissen Bedingungen erlaubt. Der internationale Handel mit ihnen wird streng kontrolliert und ihre Einfuhr ist im Handelswarenverkehr bewilligungspflichtig. Die Einfuhr für den Privatgebrauch ist in einigen Fällen gänzlich verboten.
Grösstenteils verboten ist auch die Einfuhr von Pflanzen aus Drittländern, das heisst von ausserhalb der EU und EFTA (ausgenommen sind Ananas, Kokosnüsse, Durianfrüchte, Bananen und Datteln).
Diese Massnahmen dienen dem Schutz der Schweizer Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft.
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2022 |
2023 |
2024 |
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Artenschutz (Tiere und Pflanzen) |
646 |
801 |
824 |
Tierschutz- und Tierseuchenfälle1 |
2 059 |
4 052 |
3 390 |
Zudem hat das BAZG in diesem Jahr 2459 verbotene Sendungen mit Pflanzen, Früchten, Gemüse, Schnittblumen sowie Schnittgrün oder Samen aus Drittländern festgestellt (2023: 4074).
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