Die irreguläre Migration geht zurück.
2024 wurden 29 459 Fälle irregulär eingereister Migrantinnen und Migranten verzeichnet. Damit nahm die Anzahl Fälle gegenüber dem Vorjahr deutlich ab (2023: 50 185).
Bei den schweizweit angehaltenen Personen handelt es sich primär um Personen syrischer (7464), afghanischer (4123) und türkischer (4091) Staatsangehörigkeit.
In 280 Fällen hatte das BAZG der jeweils zuständigen Kantonspolizei einen Verdacht auf Schleppertätigkeiten gemeldet – im Vorjahr lag diese Zahl bei 388. Weiter wurden 4765 irreguläre Migrantinnen und Migranten wieder an ausländische Behörden übergeben. Diese Zahl liegt ebenfalls deutlich unter dem Vorjahreswert (2023: 7614).
Das BAZG arbeitet im Bereich der Migration eng mit kantonalen und nationalen Behörden zusammen. Die Analyse der allgemeinen Lage der Migration in die Schweiz fällt primär in die Zuständigkeit des Staatssekretariats für Migration (SEM). Das BAZG tauscht sich mit seinen in- und ausländischen Partnerbehörden, insbesondere mit dem SEM, intensiv aus, um frühzeitig auf Lageveränderungen reagieren zu können.