Warnung: Betrügerische Telefonanrufe mit automatisierter Ansage des Zolls

Zahlreiche Privatpersonen wurden in den letzten Tagen im Namen des «Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit» oder des «Swiss Border Control» kontaktiert. Eine angebliche automatisierte Ansage des Zolls informierte sie über die Konfiszierung eines Pakets und forderte sie auf, mit dem Zoll in Kontakt zu treten. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit warnt vor solchen Kontaktaufnahmen und rät, nicht auf diese einzugehen.

17.07.2023

Brennpunkt-Teaser Warnung vor Telefonbetrug

In letzter Zeit mehren sich Meldungen, dass Privatpersonen von einer Handynummer angerufen wurden und anschliessend eine automatische Ansage des «Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit» oder des «Swiss Border Control» zu hören bekamen mit der Meldung, ihr Paket sei konfisziert worden. Im Anschluss wurden sie aufgefordert, sich durch das Anklicken der Taste 1 direkt mit der zuständigen Zollstelle verbinden zu lassen. Es handelt sich dabei um betrügerische Anrufe.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit rät, das Telefongespräch umgehend abzubrechen.

 

Korrektes Vorgehen bei Zahlungsaufforderungen mittels direkter Kontaktaufnahme:

  • Legen Sie bei Verdacht auf Betrug sofort auf
  • Bezahlen Sie nichts und geben Sie keine persönlichen Angaben sowie keine Bank- oder Kontoinformationen bekannt.
  • Sollten Sie Kreditkartendaten angegeben haben, melden Sie sich unverzüglich bei Ihrer Kreditkartenfirma, um die Karte sperren zu lassen.
  • Sollten Sie eine Zahlung getätigt haben, wenden Sie sich umgehend an die Bank, damit diese die Zahlung unter Umständen noch stoppen kann. 
  • Gestatten Sie niemandem einen Fernzugriff auf Ihren Computer. Sollten Sie Fernzugriff gewährt haben, besteht die Möglichkeit, dass Ihr Computer infiziert wurde. Deinstallieren Sie in einem ersten Schritt das Fernzugriffs-Programm
  • Besteht der Verdacht einer Infektion, lassen Sie den Computer unverzüglich von einer Fachperson untersuchen und gegebenenfallssäubern. Die sicherste Variante ist, den Computer vollständig neu aufzusetzen. Vergessen Sie aber dabei nicht, alle persönlichen Daten vorher zu sichern.
  • Mit einer Meldung an das NCSC, können Sie einen Beitrag zur Bekämpfung der Cyberkriminalität leisten (Meldeformular). Prüfen Sie vorab auf www.ncsc.admin.ch, ob Ihr Anruf schon registriert wurde. Hier finden Sie die aktuellsten Meldungen: NCSC Report (admin.ch).
  • Bei Unsicherheiten können Sie das NCSC kontaktieren (Kontaktinformationen).
  • Haben Sie durch einen betrügerischen Anruf einen finanziellen Schaden erlitten, müssen Sie somit bei einer Polizeidienststelle eine Anzeige erstatten und sich an das NCSC wenden. Das BAZG übernimmt keine Verantwortung für unrechtmässige Kosten, Gebühren oder Zahlungen jeder Art infolge einer betrügerischen Tätigkeit.

 

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