Warnung vor Betrugs-Nachrichten

Privatpersonen und Firmen erhalten vermehrt Nachrichten, die angeblich von der «Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit» stammen. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) warnt vor diesen gefälschten Meldungen und rät, sie zu ignorieren und zu löschen.

Immer häufiger erhalten Privatpersonen und Firmen vermehrt sogenannte Phishing-Nachrichten, mit denen Betrüger im Namen des ​Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit zu einer Zahlung auffordern. So sollen Empfängerinnen und Empfänger beispielsweise Geld überweisen, um eine Paketbestellung zu erhalten. Es kann auch vorkommen, dass die Betrüger vorher anrufen und sich als Zollfachleute ausgeben, um das Vertrauen zu gewinnen. Die gefälschten E-Mails werden aktuell oft mit den Absendern «notification@ezv.admin.ch», «zoll-paket-dienste@schweiz-zoll.ch» und «zollauskunft@ezv-admin.ch» verschickt. Die Betrüger verwenden zudem unautorisiert Logos des BAZG, gestalten Dokumente ähnlich usw. Das BAZG weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sie Zahlungsaufforderungen nie per E-Mail oder SMS versendet, oder Bürger oder Firmen vorher telefonisch kontaktiert. Es wird deshalb empfohlen, derartige Anrufe oder Nachrichten zu ignorieren, bzw. die Nachrichten zu löschen. 

Das BAZG bemüht sich, die Kunden vor Betrug zu schützen und ist im laufenden Kontakt mit dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS). Sie meldet bekannte Fälle dem BACS und, wo rechtlich möglich, geht sie gegen die Betrüger vor. Zudem informiert sie über die Frontseite www.bazg.admin.ch und bei grösseren Aktionen mit einer Medienmitteilung die Öffentlichkeit.

Aktuelle Betrugsbeispiele

  • Anruf oder E-Mail mit der Aufforderung ein bestelltes Paket bei einer Dienststelle abzuholen. 
  • SMS mit der Behauptung ein Paket könne wegen einer ungültigen Postleitzahl vom Zoll nicht abgefertigt werden.

Beispiele von Betrugsnachrichten

Was können Sie tun?

Ignorieren Sie den Anruf oder die Nachricht, bzw. löschen Sie die Nachricht.

Mit einer Meldung an das BACS, können Sie einen Beitrag zur Bekämpfung der Cyberkriminalität leisten (Meldeformular). Prüfen Sie vorab auf www.ncsc.admin.ch, ob Ihre Phishing-Nachricht schon registriert wurde. Hier finden Sie die aktuellsten Meldungen: BACS Report (admin.ch).

Bei Unsicherheiten können Sie das BACS kontaktieren (Kontaktinformationen).

Haben Sie durch ein «Phishing» einen finanziellen Schaden erlitten, müssen Sie somit bei einer Polizeidienststelle eine Anzeige erstatten und sich an das BACS wenden. Das BAZG übernimmt keine Verantwortung für unrechtmässige Kosten, Gebühren oder Zahlungen jeder Art infolge einer betrügerischen Tätigkeit.

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