Passar News 2/2024

15.10.2024

Bitte beachten Sie folgende Informationen in Zusammenhang mit der Nutzung von Passar.

1. Aktualisierte Roadmap Passar 

Die Roadmap Passar wurde in Abstimmung mit den Wirtschaftsvertretern aktualisiert. Sie bildet eine gemeinsame Planungsgrundlage zur Ablösung von E-dec und zur Digitalisierung der überwachten Verfahren und Papierformularen. Die aktualisierte Roadmap bietet mehr Raum für die Konsolidierung der bisherigen Schritte, ermöglicht eine bessere Fokussierung auf die Ausfuhr im Jahr 2025 und berücksichtigt ebenfalls den Wunsch nach einer einmaligen Umstellung im Bereich der Einfuhr.

Roadmap Passar

2. Durchfuhr: Vorgehen bei ungültigen Garantien

Bei Kontrollbedarfen wegen ungültigen Garantien sind die Spediteure gebeten, die bestehende Warenanmeldung Durchfuhr mit einem Nachtrag anzupassen (NT013). Die Spediteure sollen darauf verzichten, eine neue Warenanmeldung zu erstellen, da dies nur unnötige Aufwände generiert (u.a. Suchverfahren).

3. Durchfuhr: Neues Monitoring-Tool für Garantien

«Garanzia» ermöglicht ein aktives Monitoring von Garantien (Bürgschaften) bzw. Gesamtsicherheiten bei der Durchfuhr gVV. Registrierte Verfahrensinhaber erhalten einen stets aktuellen Stand ihrer hinterlegten Garantien, insbesondere den bereits verbrauchten und noch verfügbaren Referenzbetrag. Voraussetzung ist eine Registrierung im ePortal als Geschäftspartner des BAZG mit der Geschäftspartnerrolle «Fracht».

Zur Erinnerung: Für jede Warenanmeldung Durchfuhr muss ein Referenzbetrag angegeben werden, der 10% des Warenwertes entspricht. In Ausnahmefällen kann der in CHF umgerechnete Betrag von EUR 10'000 angegeben werden.

Weitere Informationen

4. Durchfuhr: Annulation von aktivierten Warenanmeldungen (ZV)

Ab sofort kann eine Warenanmeldung Durchfuhr, die am zugelassenen Ort aktiviert wurde, mit einer Annulation (Meldung NT014) zurückgezogen werden. Voraussetzung ist, dass die Waren sich noch in der Schweiz befinden. Die Annulation gilt nur im ZV-Prozess (WP3). Der Rückzug muss begründet werden. Die Akzeptanz erfolgt automatisch.

5. Durchfuhr: Vorgehen bei Problemen mit der Beendigung im Ausland

Falls Probleme bei der Beendigung der Durchfuhr im Ausland auftreten, weil dort z.B. die elektronischen Daten nicht vorhanden sind, kontaktieren Sie bitte umgehend die Abgangszollstelle, um eine möglichst rasche Lösung zu finden. Der Warenanmelder Durchfuhr hat zudem sicherzustellen, dass der Warenführer nicht losfährt, bevor die Warenanmeldung durch einen Zugelassenen Versender oder einer Zollstelle aktiviert wurde.

6. Durchfuhr: Abschluss Transition NCTS Phase 4 / Phase 5

Die letzten gVV-Länder werden bis Ende 2024 auf NCTS Phase 5 wechseln, unter anderem die Türkei, Frankreich und Österreich. Die Transitionsphase endet offiziell mit San Marino am 21. Januar 2025. Auswirkungen auf Durchfuhrverfahren mit der Schweiz sind nicht auszuschliessen (anfängliche Schwierigkeiten beim internationalen Meldungsaustausch). Das BAZG wird bei Bedarf in konkreten Fällen über die etablierten Kanäle informieren.

7. Durchfuhr: VBD Phase 5

Zur Zeit wird das neue Layout des Versandbegleitdokuments (VBD) nach den Vorgaben der Bestimmungen für das Versandverfahren umgesetzt. Das neue VBD muss spätestens am 2. Dezember 2024 von allen gVV-Ländern angewendet werden. Im Unterschied zu heute gibt es in Phase 5 nur noch eine Version des VBD. Das heisst: Es gibt keine separate Version falls das Versandverfahren auch für Security verwendet wird. Das VBD umfasst in allen Fällen mindestens zwei Seiten (Hauptblatt und Liste der Warenpositionen).

Das neue VBD kann bereits jetzt im Notfallverfahren verwendet werden. Die englische Version ist publiziert unter Passar 1.0: Technische Informationen (Systemverfügbarkeit und Notfallverfahren).

Um allfällige Fragen von Nachbarstaaten zu den VBD Draft zu vermeiden (WP2: Eröffnung internationale Durchfuhr bei einer Schweizer Zollstelle) wird den Geschäftspartnern empfohlen, das Kennzeichen des Lastwagens bereits bei der Warenanmeldung Durchfuhr zu erfassen. Ist das Kennzeichen erfasst, erscheint es ab dem 2. Dezember 2024 auf dem VBD Draft. Nach wie vor sind die Daten im System verbindlich.

8. Activ App: Wann sinnvoll und wann nicht?

Die Activ App soll ausschliesslich für den Grenzübertritt verwendet werden (Durchfuhr Eingang oder Ausgang). Nur MRN (d.h. nur Warenanmeldungen gVV) können gescannt werden (keine GDRN). Vor und nach dem Grenzübertritt gelten die ZVE-Prozesse (manuelle Aktivierung in den Systemen mit den entsprechenden Meldungen).

Nutzung der Activ App empfohlen:

  • Durchfuhr Eingang beim Grenzübertritt (vor Abschluss am ZO)
  • Durchfuhr Ausgang beim Grenzübertritt (nach Eröffnung am ZO)
  • Durchfuhr Eingang und Ausgang beim Grenzübertritt (direkte internationale Durchfuhren, die App Activ muss zweimal verwendet werden)

Hinweis: Bei Durchfuhr Eröffnungen am Domizil soll die Warenanmeldung Durchfuhr am ZO aktiviert werden und die MRN erst dann in die Activ App für den Grenzübertritt gescannt werden (kein scannen von nicht aktivierten Draft T1 oder T2).

Nutzung der Activ App nicht möglich:

  • Durchfuhreröffnung und -abschluss am ZO oder im Grenzprozess
  • Nationale Durchfuhr
  • Ausfuhr
  • Einfuhr

9. Ausfuhr: Erweiterung der automatisierten Bewilligungsprüfung

Ab dem 4. November 2024 wird die Bewilligungsprüfung bei Warenanmeldungen Ausfuhr in Passar in den folgenden Bereichen automatisiert durchgeführt. Die physische Vorlage dieser Bewilligungen am Schalter entfällt.

  • SMC – Arzneimittel Betriebsbewilligungen
  • SMC – Betäubungsmittel
  • SMC – HMG Art. 21 Abs. 1bis
  • BAFU – PIC Ausfuhr
  • BAFU – In der Luft stabile Stoffe
  • BAFU – Ozonschichtabbauende Stoffe
  • BAFU – Pflanzenschutzmittel Ausfuhr
  • BAFU – Quecksilber

Hinweise zum korrekten Erstellen der Warenanmeldung: Verbote, Beschränkungen und Auflagen (admin.ch).

10. ePortal: Benutzerverwaltung

Bei der initialen Registrierung im ePortal (Onboarding) wurden Unternehmen aufgefordert, einen Administrator bzw. eine Administratorin für die Einrichtung der Geschäftsbeziehung mit dem BAZG zu bestimmen. Das ePortal bietet neben der Rolle Administrator/in weitere Benutzerprofile. Im Kontext von Passar können zur Geschäftspartnerrolle «Fracht» folgende Benutzerprofile ausgewählt werden:

  • Deklarant (Fracht): Lesen von Passar Dokumenten in Chartera Output und Verwaltung von Waren, Verpackungen und Warenanmeldungen in Passar/Declar
  • B2B Operator Fracht: Konfiguration der Passar-Tokens Ihrer Software in API Selfservice
  • Geschäftspartner Garanzia: Lesen Ihrer Garantien in Garanzia

Mehr Informationen

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/services/services-firmen/services-firmen_einfuhr-ausfuhr-durchfuhr/passar/passar-news/passar-news-2-24.html