Nutzungsbedingungen

Activ kann an folgenden Zollstellen verwendet werden.


Activ kann in folgenden Fällen nicht verwendet werden. In solchen Fällen müssen Sie alle Sendungen und Waren im normalen Verfahren anmelden.

  • wenn ein T1/T2-Transitverfahren bei einer der genannten Zollstelle endet;
  • wenn Sie Sendungen mit Carnet ATA, Carnet TIR oder zusätzliche Waren mitführen;
  • wenn Sie über eine andere Zollstelle als den genannten in die Schweiz ein- oder ausreisen.
     

Treten nach der Einfahrt in den Zollhof technische Probleme mit Activ auf, ist unaufgefordert ein Mitarbeitender des BAZG vor Ort zu kontaktieren. Halten Sie für diesen Fall einen Ausdruck der Transitpapiere bereit.

Dies gilt auch für den Fall, dass die Hintergrundsysteme – insbesondere das NCTS – zum Zeitpunkt der Einfahrt nicht zur Verfügung stehen. Die Ausdrucke dienen als Notfalllösung und beschleunigen die Abfertigung bei technischen Problemen.


Mit der Verwendung von Activ stimmen Sie zu, dass folgende Daten erfasst werden:

  • GPS-Koordinaten der Grenzzollstelle
  • Zeitpunkt der Ein- bzw. Ausfahrt bei der Grenzzollstelle
  • Deklariertes Kennzeichen inkl. dem Land der Immatrikulation des Fahrzeugs
  • Nummern der angemeldeten Transitdokumente
  • Eindeutige Identifikationsnummer (für die Rückmeldung des Prüfergebnisses notwendig)
  • Positionsdaten
  • Bei Fehlern oder Abstürzen der App werden Informationen wie Häufigkeit, Gerätetyp, Betriebssystemversion und einige technische Daten über das Mobilgerät an eine Drittfirma gesendet. Diese Informationen enthalten weder die IP-Adresse noch persönlich identifizierbare Informationen und keine anderen Daten des Mobilgeräts.
     

Sie verpflichten sich, alle Sendungen Ihrer Fahrt vollständig und korrekt anzumelden. Die Anmeldung mit Activ ist verbindlich.
Unaufgeforderte Nachmeldungen von Sendungen oder Waren bei Vorweisen von Activ bei einem Mitarbeitenden des BAZG vor der Einfahrt in die Schweiz werden akzeptiert. Wer Sendungen oder Waren nicht vollständig oder nicht korrekt anmeldet, macht sich strafbar (Art. 118 und 127 ZG).


Die App ändert nichts an den geltenden Abfertigungszeiten und Dienststellenbefugnissen gemäss dem Dienststellenverzeichnis.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/services/services-firmen/services-firmen_einfuhr-ausfuhr-durchfuhr/activ/nutzungsbedingungen.html