Pferde - Definitive Einfuhr
Ist ein Pferd zum endgültigen Verbleib in der Schweiz bestimmt, müssen Sie bei uns eine Zollanmeldung für die Einfuhr vornehmen. Zusätzlich legen Sie folgende Dokumente vor:
- Handelsrechnung oder Kaufvertrag
- Equidenpass
Die Einfuhrabgaben bestehen aus dem Einfuhrzoll und der Mehrwertsteuer (2,6 % auf dem Wert inkl. Zollabgaben). Der Einfuhrzoll wird pro Tier erhoben und beträgt:
Die Zollkontingentsanteile (3822 Stück) werden nach der Reihenfolge der Annahme der Einfuhrzollanmeldung "Windhund an der Grenze" zugeteilt.
Informationen zur vorübergehenden Einfuhr in die Schweiz finden Sie unter folgendem Link: Pferde - vorübergehende Einfuhr.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV .
Haben Sie alle nötigen Informationen gefunden, dann...
- können Sie Ihr Pferd elektronisch mit der passenden Applikation anmelden oder
- durch eine Verzollungsagentur/Speditionsunternehmung anmelden lassen.