Pferde - Definitive Einfuhr

Ist ein Pferd zum endgültigen Verbleib in der Schweiz bestimmt, müssen Sie bei uns eine Zollanmeldung für die Einfuhr vornehmen. Zusätzlich legen Sie folgende Dokumente vor:

  • Handelsrechnung oder Kaufvertrag
  • Equidenpass

Die Einfuhrabgaben bestehen aus dem Einfuhrzoll und der Mehrwertsteuer (2,6 % auf dem Wert inkl. Zollabgaben). Der Einfuhrzoll wird pro Tier erhoben und beträgt:

Reinrassige Zuchttiere und andere (Tarifnummer 0101.2110 und 0101.2991)  
mit Zollkontingentsanteil (Kontingentszollansatz KZA) 120.00 CHF
mit Zollkontingentsanteil (KZA) und im Rahmen des präferenziellen Zollkontingents Nr. 119 (nur Tarifnummer 0101.2991, mit Ursprungsnachweis) 0.00 CHF
Reinrassige Zuchttiere (Tarifnummer 0101.2190)  
ohne Zollkontingentsanteil (Ausserkontingentszollansatz AKZA) 3834.00 CHF
Andere (Tarifnummer 0101.2995, 0101.2996, 0101.2997)  
ohne Zollkontingentsanteil (Ausserkontingentszollansatz AKZA)  
mit einer Widerristhöhe von mehr als 1,48 m 3834.00 CHF
mit einer Widerristhöhe von mehr als 1,35 m, jedoch nicht mehr als 1,48 m 2250.00 CHF
mit einer Widerristhöhe von nicht mehr als 1,35 m 900.00 CHF

Die Zollkontingentsanteile (3822 Stück) werden nach der Reihenfolge der Annahme der Einfuhrzollanmeldung "Windhund an der Grenze" zugeteilt.

Informationen zur vorübergehenden Einfuhr in die Schweiz finden Sie unter folgendem Link: Pferde - vorübergehende Einfuhr.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV .

Haben Sie alle nötigen Informationen gefunden, dann...

  • können Sie Ihr Pferd elektronisch mit der passenden Applikation anmelden oder
  • durch eine Verzollungsagentur/Speditionsunternehmung anmelden lassen.

Unsere Öffnungszeiten und Adressen

Bitte beachten Sie für die Zollanmeldung (Veranlagung) von Handelswaren die Öffnungszeiten der Zollstellen. Zollanmeldungen sind von Montag bis Freitag während der Veranlagungszeiten möglich, einige Zollstellen haben zusätzlich am Samstagvormittag geöffnet. Die detaillierten Öffnungszeiten finden Sie im Dienststellenverzeichnis.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/einfuhr-in-die-schweiz/besondere-einfuhrverfahren/pferde_definitive-einfuhr.html