Bewilligungserteilung durch die Oberzolldirektion

Achtung: 

 

Aus betrieblichen Gründen bitten wir Sie auf den Versand von Bewilligungsanträgen per Post zu verzichten.

Bitte senden Sie die Bewilligungsanträge mit den dazugehörigen Unterlagen per E-Mail an wirtschaft@bazg.admin.ch.

 

 

Die Oberzolldirektion bewilligt das Nichterhebungs- / Rückerstattungsverfahren (sogenannte ordentliche Verfahren) sowie Fälle im vereinfachten Verfahren, für die die Zollstellen nicht zuständig sind.

Die Bewilligungserteilung ist gebührenpflichtig. Der Antrag um Erteilung einer Bewilligung ist an die OZD Sektion Zolltarif und Wirtschaftsmassnahmen zu richten. Der Antrag ist mit Formular 47.80 zu stellen.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/einfuhr-in-die-schweiz/befreiungen-verguenstigungen-und-zollpraeferenzen_einfuhr/aktiver-veredelungsverkehr/bewilligung/bewilligungserteilung-durch-die-oberzolldirektion.html