Die Vorschriften und Formalitäten hängen davon ab, ob Sie das Fahrzeug:
Häufige Fragen (FAQ Fahrzeuge)
Wenn Sie Ihr Fahrzeug im Inland verzollen möchten (d. h. nicht direkt beim Grenzübertritt), müssen Sie an der Grenze beim Schweizer Zoll einen Vormerkschein 15.25 beantragen. Diesen erhalten Sie bei allen besetzten Grenzübergängen während der Öffnungszeiten im Reiseverkehr. Mit dem Vormerkschein 15.25 haben Sie zwei Arbeitstage Zeit, das Fahrzeug bei einer für Handelswaren zuständigen Inlandzollstelle anzumelden.
Für das Benützen der Schweizer Autobahnen und Autostrassen müssen Sie eine Abgabe bezahlen. Informationen dazu finden Sie unter Vignette (Autobahngebühren).
Informationen zur Schwerverkehrsabgabe finden Sie unter Schwerverkehrsabgaben (LSVA und PSVA).
Kontakt
Grenzübergänge, Zollstellen, Öffnungszeiten
Auskunftszentrale für Zollbestimmungen
- Tel.
- +41 58 467 15 15