Ausfuhr aus der Schweiz

Die Vorschriften und Formalitäten hängen davon ab, ob Sie das Fahrzeug: 

 

Definitiv aus der Schweiz ausführen (Export)

Bei der Ausfuhr von Fahrzeugen aus der Schweiz müssen Sie bestimmte Formalitäten einhalten.

Zollanmeldung

Fahrzeuge, die Sie definitiv aus der Schweiz exportieren möchten, müssen Sie unaufgefordert bei einer für Handelswaren zuständigen Zollstelle zur Ausfuhr anmelden.

Bringen Sie sämtliche für die Veranlagung notwendigen Begleitpapiere mit, wie:

  • Fahrzeugausweis/Schiffsausweis (auch falls bereits annulliert)
  • Identitätsnachweis (Reisepass, Identitätskarte)
  • Ausfuhrzollanmeldung (e-dec Anmeldung)
  • Evtl. Ursprungsnachweis

Zollfreie Einfuhr ins Bestimmungsland

Wollen Sie im Bestimmungsland eine präferenzielle (zollfreie oder zollreduzierte) Einfuhr beantragen, muss der Schweizer Exporteur vor der Ausfuhr einen Ursprungsnachweis für das Fahrzeug ausstellen. Informationen dazu finden Sie unter Freihandelsabkommen, Ursprung.

Kontrollschilder für Strassenfahrzeuge

Zur Ausfuhr bestimmte Strassenfahrzeuge können Sie z. B. mit Ausfuhrkontrollschildern oder verladen auf einem anderen Transportfahrzeug ins Ausland überführen. Fragen zu den Kontrollschildern müssen Sie an das zuständige kantonale Strassenverkehrsamt richten.

 

Verzolltes Fahrzeug vorübergehend im Ausland benutzen

Fahrzeuge, die mit schweizerischen Kontrollschildern ausgerüstet sind, können Sie ohne Zollpapiere (d. h. formlos) ins Ausland verbringen und anschliessend wiedereinführen.

Allgemeine Informationen zur vorübergehenden Verwendung von Waren finden Sie unter Vorübergehende Ausfuhr.

Bei der Wiedereinreise mit dem Fahrzeug müssen Sie sämtliche im Ausland durchgeführten Reparaturen, Umbauten, Veredelungen etc. unaufgefordert an der Grenze beim Schweizer Zoll anmelden. Informationen dazu finden Sie unter Fahrzeugreparaturen sowie Passiver Veredelungsverkehr

 
 
https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/strassen--und-wasserfahrzeuge/ausfuhr-aus-der-schweiz.html