Ausreise aus der Schweiz mit Privatwaren

Bei der Ausreise aus der Schweiz müssen Sie für Ihre private Waren grundsätzlich keine besonderen Zollvorschriften beachten. Es sind keine Ausfuhrzölle zu bezahlen. Klären Sie allerdings bereits vor der Ausreise allfällige Verbote und Bewilligungen sowie Beschränkungen mit den zuständigen Stellen ab. Etwa in den Bereichen Tiere, CITES-Artenschutz, Waffen, Kulturgüter u. a.; mehr

Vorübergehende Ausfuhr

Um bei der Wiedereinreise Probleme und Diskussionen zu vermeiden, können Sie neue oder sehr wertvolle persönliche Gebrauchsgegenstände (z. B. teure Fotokameras) bei der Ausreisezollstelle vormerken oder kennzeichnen lassen. Das Vorweisen eines Schweizer Verkaufsbelegs bzw. einer Einfuhrzollquittung erleichtert den Vorgang. Bitte beachten Sie die Abfertigungszeiten der Grenzübergänge. Öffnungszeiten und Adressen
Rücksendungen, Waren zur Reparatur oder Veredelung

Ausländische Einfuhrbestimmungen

Zu den ausländischen Einfuhrbestimmungen können wir Ihnen keine Angaben machen. Bitte wenden Sie sich für Auskünfte an die zuständige Zollbehörde WCO - National Customs Websites oder an die entsprechende ausländische Vertretung in der Schweiz. Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Steuerfrei einkaufen in der Schweiz - Tax free

Wie und unter welchen Bedingungen Sie in der Schweiz steuerfrei einkaufen können, erklärt Ihnen der Verkäufer oder die Verkäuferin. Der Mindesteinkaufwert je Verkaufsgeschäft beträgt 300 Schweizerfranken inkl. MWST. Für kleinere Einkäufe gibt es keine Steuerbefreiung.

Damit wir die Ausfuhr bestätigen können, müssen Sie die Schweiz zwingend über eine besetzte Grenz-Zollstelle verlassen. (Öffnungszeiten und Adressen). Die Gegenstände sind zum Zeitpunkt des Grenzübertritts mündlich anzumelden und das „Ausfuhrdokument im Reiseverkehr" ist zur Bestätigung vorzulegen.

Nachträglich können unterbliebene Ausfuhrbestätigungen auch andere Stellen vornehmen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (www.estv.admin.ch →  Mehrwertsteuer MWST →  Mehrwertsteuer Fachinformationen → VAT-Refund - Tax-free)

Unsere Öffnungszeiten und Adressen

Für Privatwaren im Reiseverkehr sind die grössten Grenzübergänge von Montag bis Sonntag, während 24 Stunden, durch Grenzwächterinnen und Grenzwächter besetzt. Bei den Flughäfen gelten besondere Öffnungszeiten. Zahlreiche kleine Grenzübergänge hingegen sind nur zu bestimmten Zeiten besetzt, einige werden gar nicht mehr besetzt.

Die detaillierten Öffnungszeiten finden Sie im Dienststellenverzeichnis.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/reisen-und-einkaufen--freimengen-und-wertfreigrenze/ausfuhr-aus-der-schweiz/ausreise-aus-der-schweiz-mit-privatwaren.html