Möbel, Einrichtung

Bei der Ausreise aus der Schweiz müssen Sie für in der Schweiz gekaufte Möbel oder Einrichtungsgegenstände grundsätzlich keine besonderen Zollvorschriften beachten. Es sind keine Ausfuhrzölle zu bezahlen.

Wenn Sie mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen ins Ausland umziehen, beachten Sie bitte die Vorschriften betreffend Übersiedlungsgut.

Ausländische Einfuhrbestimmungen

Zu den ausländischen Einfuhrbestimmungen können wir Ihnen keine Angaben machen. Bitte wenden Sie sich für Auskünfte an die zuständige Zollbehörde EU - Nationale Zollverwaltungen oder an die entsprechende ausländische Vertretung in der Schweiz. Ausländische Vertretungen in der Schweiz.

Rückerstattung der schweizerischen Mehrwertsteuer

Mehr

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/reisen-und-einkaufen--freimengen-und-wertfreigrenze/ausfuhr-aus-der-schweiz/moebel--einrichtung.html