Hinweis: Ab dem 1. März 2018 gilt das Obligatorium für die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV)
Im Rahmen der Umsetzung der e-Government-Strategie des Bundes führt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) am 1. März 2018 das Obligatorium für die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) im Verzollungssystem e-dec ein. Informationen