Informationen zur Basisausbildung
Jedes Ausbildungsniveau (1 – 4) dauert rund 16 Wochen und wird danach abgeschlossen. Die Ausbildung dauert insgesamt 64 Wochen. Wenn du alle Niveaus erfolgreich abgeschlossen hast, gilt die Basisausbildung als bestanden und du erhältst ein Zertifikat. Ausserdem werden alle unsere Mitarbeitenden feierlich vereidigt.
Lernaufwand
Der theoretische Unterricht findet von Montag bis Freitag statt. Zur Verarbeitung des anspruchsvollen Lernstoffes muss zusätzlich mit einem täglichen Lernaufwand von zwei bis drei Stunden gerechnet werden.
Übernachtung und Kosten während der Module im Campus BAZG in Liestal
Während den theoretischen Ausbildungsmodulen kann im Campus BAZG gewohnt und übernachtet werden. Je nach Anfahrtsweg kannst du bereits am Sonntagabend anreisen. Bei Platzmangel kann den Mitarbeitenden aus der Region kein Zimmer garantiert werden. Die Unterkunft im Doppelzimmer und Verpflegung (ausgenommen Getränke) sind kostenlos.
Wohnungsfrage während Praktika in der Region
Während den praktischen Modulen ist die tägliche Rückkehr vom Arbeitsort an deinen Wohnort aufgrund des unregelmässigen Dienstes nicht immer möglich. Daher kannst du bei Bedarf ein Zimmer in einer Gemeinschaftswohnung in der Region beziehen.
Vereinsleben/Sportclub
Während den theoretischen Modulen musst du grösstenteils auf das Vereinsleben oder aktive Sportausübung in einem Verein verzichten. Selbstverständlich ist es erlaubt, z. B. dein Mountainbike zu Trainingszwecken mitzunehmen. Die Turnhalle und der Kraftraum stehen ebenfalls zur Verfügung.
Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren (auch Katzen oder Hund) ist nicht möglich.
Arbeitsort
Während der Grundausbildung arbeitest du bei einer Ausbildungs-Lokalebene. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wirst du definitiv einer Lokalebene in der Regionalebene zugeteilt. Allenfalls wechselt in den ersten Jahren der Dienstort innerhalb der Regionalebene zu Ausbildungszwecken.
Amtseid / Amtsgelübde
Nach der bestandenen Basisausbildung wird eine feierliche Vereidigung durchgeführt, an der auch Angehörige und Bekannte teilnehmen können. An der Vereidigung ist jede/r Aspirantin/Aspirant verpflichtet, einen Amtseid oder ein Amtsgelübde auf die Verfassung und Gesetze der Schweiz sowie die gewissenhafte Ausführung der Amtspflichten abzulegen. Eine Weigerung bedeutet grundsätzlich einen Verzicht auf das Amt und kann einen Grund für eine ordentliche Kündigung darstellen.
Lohn
Der Lohn während der Ausbildung liegt je nach Alter zwischen 45 000 und 77 000 Franken pro Jahr. Bei erfolgreichem Abschluss der Fachprüfungen im Rahmen der Basis- und Spezialistenausbildung erfolgt eine Lohnerhöhung. Der maximale Jahreslohn (inkl. 13. Monatslohn) für Fachspezialisten/innen Zoll und Grenzsicherheit beträgt rund 100 000 Franken. Bei der Wahl in eine Spezialistenfunktion oder auf eine Kaderstelle wechselt die Lohnklasse und dementsprechend der maximale Jahreslohn.
Zulagen
Es werden Zulagen für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie unregelmässiges Arbeiten ausbezahlt.
Rückzahlungsvereinbarung
Mit dem Anstellungsvertrag (Arbeitsvertrag) als Fachspezialist/in Zoll und Grenzsicherheit erhältst du eine Rückzahlungsvereinbarung. Diese Vereinbarung wird erst wirksam, wenn du nach der Spezialistenausbildung die Berufsprüfung bestanden hast. Damit verpflichtest du dich, dein Arbeitsverhältnis mit dem BAZG für mindestens zwei Jahre aufrecht zu erhalten. Bei einem vorzeitigen und selbstverschuldeten Austritt musst du einen Teil der Ausbildungskosten zurückzahlen.