Rückerstattung der CO₂-Abgabe verleiht der Verbrauchssteuerplattform «Taxas» eine Initialzündung

Am 1. Januar 2025 lanciert das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auf dem ePortal des Bundes seine neue Verbrauchssteuerplattform «Taxas». Die neue kundenfreundliche Plattform vereinfacht die digitale Bearbeitung im Bereich der Abgaben. Ein Gespräch mit Caroline von Riedmatten, Epic Ownerin CO₂-Rückerstattungen und Mineralölsteuer, über Neuerungen und Vorteile des neuen Services.

26. November 2024, Alain Dulio

Die neue digitale Verbrauchssteuerplattform «Taxas» wird über das ePortal erreicht.

Mit der Einführung von «Taxas» erhält der Bereich Abgaben im Rahmen der digitalen Transformation des BAZG eine neue Plattform. Was passiert am 1. Januar 2025?

Ab diesem Zeitpunkt müssen von der CO2-Abgabe befreite Unternehmen ihre Rückerstattungsgesuche digital über die Verbrauchssteuerplattform «Taxas» einreichen, anstatt wie bisher auf dem Papierweg. Ursprünglich war geplant, als Erstes die Mineralölsteuererhebung über Taxas einzuführen. Da aber auf den 1. Januar 2025 das revidierte CO₂-Gesetz in Kraft tritt, haben wir beschlossen, die Rückerstattung der CO₂-Abgabe als erste Dienstleistung auf der neuen digitalen Plattform anzubieten.

Welchen Einfluss hat das revidierte CO₂-Gesetz auf die Rückerstattungen?

Aktuell können sich nur Unternehmen gewisser Branchen von der CO₂-Abgabe befreien lassen. Ab nächstem Jahr fällt diese Hürde und es kommen alle wirtschaftlich tätigen Unternehmen für eine Rückerstattung in Frage. Dies hat zur Folge, dass wir eine Vielzahl an neuen Kunden erwarten. Bisher haben ungefähr 1'500 Unternehmen Rückerstattungen beantragt. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) schätzt, dass mit dem revidierten CO₂-Gesetz diese Zahl auf bis zu 4'000 Unternehmen anwachsen könnte. Mit dem jetzigen Prozess, der viele Medienbrüche und Papierarbeit beinhaltet, wäre es schlicht unmöglich, die stetig wachsende Anzahl an Gesuchen zu bearbeiten. Unseren Kunden eine nutzerfreundliche Plattform anzubieten sowie das revidierte CO₂-Gesetz waren für uns der Hauptantrieb, die Rückerstattung der CO₂-Abgabe vorzuziehen und auf Taxas zu realisieren. Die durchgehende Digitalisierung der Prozesse erlaubt uns beim BAZG eine viel effizientere Bearbeitung der Gesuche.

Wie müssen Unternehmen vorgehen, um Rückerstattungen beantragen zu können?

Wir beim BAZG sind nur für den Vollzug der Rückerstattung der CO₂-Abgabe verantwortlich. D.h. wir kommen beim zweiten Teil dieses Prozesses ins Spiel. Vorher müssen sich Unternehmen vom BAFU von der Abgabe befreien lassen. Dazu treffen sie mit dem BAFU Zielvereinbarungen, erarbeiten Massnahmenpläne und gehen eine sogenannte Verminderungsverpflichtung ein. Erst dann können sie Rückerstattungsgesuche bei uns einreichen.

Um die digitale Lösung nutzen zu können, müssen sich befreite Unternehmen auf dem ePortal des Bundes als Geschäftspartner des BAZG registrieren und die Geschäftspartnerrolle «CO₂-Rückerstattungen» beantragen. Sobald dieser Onboarding-Prozess durchlaufen ist, erscheint auf dem ePortal die Kachel «Taxas» und sie können die neue digitale Lösung nutzen.

Welche Vorteile bietet die digitale Lösung für befreite Unternehmen?

Nebst der Tatsache, dass auch die Unternehmen von der rascheren Bearbeitung der Gesuche bei uns profitieren, bietet ihnen die Plattform auf dem ePortal auch sonst viele Vorteile. Bei der digitalen Einreichung entfallen ebenfalls bei ihnen unnötige Medienbrüche und sie können die Gesuche effizienter einreichen. Falls Unterlagen fehlen, können Unternehmen diese ebenfalls direkt über Taxas nachreichen, der Gang zum Postschalter fällt weg.

Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Vorteil besteht für Unternehmen mit verschiedenen Standorten. Wenn beispielsweise ein Produktionsstandort des Unternehmens die Rückerstattung beantragt, kann es sein, dass das rückerstattete Geld bei der Finanzabteilung des Hauptsitzes landet. Dank der digitalen Lösung über das ePortal können solche Gelder viel einfacher zugeordnet werden.

Taxas schafft so für beide Seiten – die Unternehmen und die Bundesverwaltung – einen Effizienzgewinn und sorgt für erhöhte Transparenz sowie Nachvollziehbarkeit. Generell entspricht die digitale Abwicklung dem Zeitgeist.

Caroline von Riedmatten, Epic Ownerin CO₂-Rückerstattungen und Mineralölsteuer

Wie wurden die Unternehmen in die Entwicklung miteinbezogen?

Während des Pilotprojekts hatten einige unserer Kunden die Gelegenheit, das neue System auf Herz und Nieren zu testen und Verbesserungen vorzuschlagen. Dabei hat sich gezeigt, dass wir eine solide Plattform gebaut haben, denn es sind nur kleinere Verbesserungsvorschläge eingegangen, die wir natürlich gerne entgegengenommen haben. Die Kunden haben vor allem die einfache Handhabung sowie die Übersichtlichkeit geschätzt. Hier geht ein grosser Dank an unsere Entwickler, die einen tollen Job gemacht haben!

Wie sieht der weitere Fahrplan für die digitale Verbrauchssteuerplattform aus?

Nach der Rückerstattung der CO₂-Abgabe möchten wir die weiteren Bereiche der Inlandabgaben über VSP abwickeln. Wir planen im Verlauf von 2025 einen Teil der Mineralölsteuerrückerstattungen einführen zu können, um dann per 1. Januar 2026 die Mineralölrückerstattungen im Bereich der Forst- und Landwirtschaft über Taxas abzuwickeln. In Zukunft folgen – ohne genaue Reihenfolge – dann auch die Spirituosen- und Tabaksteuer sowie die weiteren Abgaben wie beispielsweise die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen. Unsere Vision ist es, den gesamten Abgaben-Bereich künftig auf einer digitalen Plattform vereinen zu können, damit alle Bereiche von den Vorteilen der digitalen Bearbeitung profitieren.

Frau von Riedmatten, vielen Dank für das interessante Gespräch und viel Erfolg bei der Lancierung!

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